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ROUNDUP: Justiz fahndet in Cum-Ex-Affäre nach Angeklagtem

FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, das Bundeskriminalamt und die hessische Steuerfahndung fahnden in der Cum-Ex-Affäre nach einem Angeklagten. Das teilte die Justiz am Dienstag in Frankfurt mit. Das Landgericht Wiesbaden habe die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegen den Mann und weitere Angeklagte zugelassen sowie einen Haftbefehl gegen ihn erlassen und nun eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet.

Der Gesuchte werde "dringend verdächtigt", von 2006 bis 2008 als Abteilungsleiter einer Großbank mit weiteren Mitarbeitern sowie einem Rechtsanwalt und Steuerberater für einen Investor Cum-Ex-Aktiengeschäfte geplant und durchgeführt zu haben. Sie sollen zu einer Erstattung von Kapitalertragsteuer von über 113 Millionen Euro geführt haben, ohne dass dem ein entsprechender Steuereinbehalt gegenübergestanden habe. Den wahren Hintergrund der Geschäfte soll der Angeklagte mit neuseeländischer Staatsangehörigkeit bankintern mittels eines Täuschungssystems verschleiert haben, wie es hieß.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre hinweg um Milliarden zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit arbeiten das Thema auf.

Der Angeklagte soll vielfältige Kontakte ins Ausland, darunter nach Neuseeland, Großbritannien, die Schweiz, Australien und Spanien haben, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Der Mann sollte sich in der Cum-Ex-Affäre vor dem Landgericht Wiesbaden zusammen mit weiteren Angeklagten verantworten. Der Prozess wurde aber wegen der Corona-Krise mehrfach verschoben und soll nun am 25. März beginnen.

Die Polizeiorganisation Interpol erklärte am Dienstag, den Mann auf Antrag Deutschlands mit einer sogenannten Red Notice international ausgeschrieben zu haben. Damit wird um die Festnahme mit Ziel der Auslieferung ersucht.