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ROUNDUP: Hessen macht sich im Bundesrat für längeren Insolvenzschutz stark

WIESBADEN (dpa-AFX) - Hessen macht sich angesichts der verzögerten Auszahlung staatlicher Corona-Hilfen dafür stark, den Insolvenzschutz für krisengeplagte Unternehmen um zunächst zwei Monate zu verlängern. Das Land habe sich entschlossen, im Bundesrat tätig zu werden und auf eine entsprechende Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes hinzuwirken, teilten der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) und Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am Freitag mit. Zuvor hatte das "Handelsblatt" berichtet.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der zunächst kaum abschätzbaren negativen Folgen für die Wirtschaft hatte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die strengen Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt. Für Zahlungsunfähigkeit gilt die Antragspflicht seit Oktober wieder, für Überschuldung gibt es bis Ende Januar noch Ausnahmen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht stellte eine weitere Schonfrist für jene Betriebe in Aussicht, die noch auf die Auszahlung der seit November vorgesehenen staatlichen Hilfen warten. Sie setze sich dafür ein, die Antragspflicht für diese Unternehmen über den 31. Januar hinaus auszusetzen, hatte die SPD-Politikerin kürzlich gesagt.

Al-Wazir und Boddenberg begründeten ihren Vorstoß damit, dass verhindert werden solle, grundsätzlich gesunde Unternehmen durch die Coronakrise in die Insolvenz rutschen zu lassen. "Es wäre ja absurd, wenn ein Unternehmen einen berechtigten Antrag auf Hilfsgelder gestellt hat, dieses Geld die Insolvenz verhindern würde, aber es wegen der verzögerten Auszahlung trotzdem Insolvenz anmelden muss", warnten sie. "Dieser Schritt wäre nicht mehr rückgängig zu machen, weil die Hilfsgelder an ein Unternehmen in einem Insolvenzverfahren nicht mehr ausgezahlt werden dürften."

Auch der Unions-Fraktions-Vize Thorsten Frei (CDU) betonte, gesunde Unternehmen dürften durch die Corona-Krise nicht in die Insolvenz rutschen. "Vorsorglich prüfen wir, ob es einer Verlängerung bedarf. Denn wir wollen schließlich sicherstellen, dass die Hilfen auch wirklich bei den Unternehmen, die sie nötig haben, ankommen", sagte er dem "Handelsblatt".

Vorbehalte gegen eine Verlängerung der Ausnahme äußerte Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Vorübergehend sei das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht "klug und richtig" gewesen. "Es ist aber nun der Zeitpunkt gekommen, um Bilanz zu ziehen und festzustellen, welche Hilfen Unternehmen benötigen, um überleben zu können, und welche Unternehmen diese Pandemie nicht überleben werden", sagte Fratzscher dem "Handelsblatt". Eine weitere Verzögerung der Antragspflicht werde für die allermeisten Unternehmen keine grundlegende Veränderung in ihrer wirtschaftlichen Lage bringen.