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ROUNDUP: Haftung für Schweizer Firmen bei Verstößen im Ausland gescheitert

BERN (dpa-AFX) - Schweizer Firmen können auch künftig nicht in der Schweiz für Umweltschäden oder Menschenrechtsverletzungen im Ausland haftbar gemacht werden. Die Initiatoren dieses Vorschlags scheiterten am Sonntag bei einer Volksabstimmung. Zwar lagen Befürworter und Gegner der "Konzernverantwortungsinitiative" nach Hochrechnungen am Nachmittag noch Kopf an Kopf. Aber Initiativen sind nur erfolgreich, wenn auch die Mehrheit der Kantone zustimmt. Bis zum Nachmittag hatte aber bereits eine Mehrheit der ausgezählten Kantone mit Nein gestimmt.

Die Enttäuschung war groß, weil bei Umfragen im Vorfeld immer eine Mehrheit der Befragten für die Annahme war. Zu dem Befürwortern gehörten unter anderem mehr als 130 kirchliche Organisationen und Hilfswerke, Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen. Sie wollten Schweizer Unternehmen eine neue Sorgfaltspflicht auflegen. Wenn sich dort Mängel zeigten, sollten die Firmen vor Schweizer Gerichten für Schäden belangt werden können, die Tochterfirmen oder Zulieferer entlang der Lieferketten verursacht haben.

Wie die Regierung war der Wirtschaftsverband Economiesuisse dagegen. Er hatte die Initiative als "radikal, realitätsfremd und überheblich" verurteilt. Sie setze Schweizer Unternehmen unter Generalverdacht.

Stattdessen tritt nun ein Gesetz in Kraft, das die Regierung bereits durch das Parlament gebracht hat. Firmen müssen über die Aktivitäten ihrer Tochterunternehmen und Geschäftspartner im Ausland wachen, Sorgfalt walten lassen und Bericht erstatten. Sanktionen bei Verstößen sieht dieses Gesetz aber nicht vor. Tochterunternehmen und Zulieferer haften für Schäden, die sie verursachen, weiterhin selber und in der Regel vor Ort nach dem dort geltenden Recht.

Die zweiten Abstimmungsvorlage scheiterte auch: Nach Hochrechnungen stimmten 58 Prozent der Wählerinnen und Wähler gegen ein "Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten". Die Befürworter dieser Initiative wollten, dass Nationalbank, Stiftungen und Pensionskassen nicht mehr in Unternehmen investieren dürfen, die mehr als fünf Prozent Umsatz mit der Produktion von Kriegsmaterial machen.