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ROUNDUP/Hürden und Pläne: Öffentlich-rechtliche Inhalte frei nutzbar machen

BERLIN (dpa-AFX) - Der Verein Wikimedia Deutschland fordert von öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern, einen Teil ihrer Inhalte zur weiteren Nutzung frei verfügbar zu machen. Öffentlich-rechtliche Bildungs- und Wissensinhalte sollten frei nutzbar werden, sagte der Geschäftsführende Vorstand Christian Humborg am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur auf der Digitalmesse re:publica in Berlin. Er verwies auch darauf, dass die Gesellschaft die Sender finanziere.

Es gibt bereits Ansätze: Das ZDF initiierte vor Jahren ein Projekt, bei dem Erklärclips des Formats "Terra X" unter anderem auch auf der Plattform Wikipedia mit entsprechenden Lizenzen frei zur Verfügung stehen. Schüler zum Beispiel können die Inhalte für Referate im Unterricht nutzen. "Terra X" ist bekannt für Dokus über Geschichte, Archäologie, Tiere, Umwelt und Geowissenschaften.

ZDF-Programmdirektorin Nadine Bilke sprach auf der Digitalmesse von bislang rund 40 Millionen Views auf Wikipedia. Auf den eigenen Plattformen steige die Nutzung, auf Wikipedia habe sie sich inzwischen auf einem bestimmten Niveau eingependelt. Das ZDF plant, das Projekt weiterzuführen. Ob es künftig darüber hinaus auch weitere Inhalte des Senders zur freien Nutzung geben wird, ist nicht bekannt. Man sei in Gesprächen, sagte Bilke.

Der gemeinnützige Verein Wikimedia Deutschland wurde 2004 von ehrenamtlichen Wikipedia-Aktiven gegründet. Er unterstützt vor allem Ehrenamtliche, die für die Wissensplattform Wikipedia und andere Wikimedia-Projekte aktiv sind.

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Auf der re:publica wurde bei einem gemeinsamen Podiumsgespräch auch deutlich, dass eine solche freie Nutzung vor allem vorab mit der Klärung von Urheberrechten zusammenhängt und hier Hürden bestehen können. Die ZDF-Programmdirektorin erläuterte, dass es zum Beispiel bei historischem Material schwieriger als bei aktuellen Produktionen sei.

Auch andere öffentlich-rechtliche Sender beschäftigt das Thema frei nutzbare Inhalte. Das Deutschlandradio teilte auf dpa-Anfrage mit: Man prüfe, "in welcher Form beitragsfinanzierte Inhalte von Deutschlandradio auf rechtlich verlässlicher Grundlage und unter Beachtung der Interessen der Urheberinnen und Urheber außerhalb eigener Plattformen nutzbar gemacht werden können" - im Rahmen von sogenannten Creative-Commons-Lizenzen und insbesondere für Bildungs- und Forschungszwecke. Weiter hieß es: "Aktuell unterliegt eine solche Nutzung einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der damit verbundenen rechtlichen Fragen."

Die ARD bietet nach eigenen Angaben ausgewählte "Tagesschau"-Videos unter einer entsprechenden Lizenz an. Man wolle Schüler, Studierende und Lehrende unterstützen, "aber auch alle anderen, die Informations- und Wissensinhalte nutzen wollen", hieß es von der ARD. Solche Lizenzen schafften rechtliche Klarheit. Ziel sei, dass Nutzer ohne rechtliche Probleme und ohne zeitliche Beschränkung etwa ein Video in ihren Blogs oder Audio in ihren Podcasts einbinden können.

Von der ARD hieß es auch, gerade wissenschaftliche Autoren, Experten und Gesprächspartner legten Wert darauf, "die inhaltliche Hoheit über ihre Beiträge zu behalten" und dass diese im Rahmen einer Lizenz nicht verändert und nicht kommerziell genutzt werden. "Innerhalb der rechtlichen - auch urheberrechtlichen - Grenzen haben wir uns entschieden, eine Creative-Commons-Lizenz zu verwenden, die es nicht erlaubt, den Beitrag zu verändern und die es nicht erlaubt, den Beitrag kommerziell zu nutzen." Der Ansatz des ZDF mit den Erklärclips geht hingegen deutlich weiter.

"Wir beobachten mit großem Interesse den Weg, den das ZDF bei den offeneren Creative-Commons-Lizenzen beschreitet. Wir sehen die Vorteile, die dieses Vorgehen bei der Wissensvermittlung hat und überprüfen unsere Strategie vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die zum Beispiel "Terra X" mit freien Lizenzen sammelt", hieß es von der ARD.