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ROUNDUP: Höchste EPA-Instanz verbietet Patente auf Züchtung - 'Meilenstein'

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Europäische Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere dürfen nicht mehr erteilt werden. Das hat die Große Beschwerdekammer als höchste Rechtssprechungsinstanz des Europäischen Patentamts (EPA) entschieden. Die Kammer befand am Donnerstag, dass Pflanzen und Tiere aus im Wesentlichen biologischen Züchtungsverfahren nicht geschützt werden dürfen. Ausgenommen sind Patentanträge, die vor 1. Juli 2017 eingereicht wurden.

Umweltgruppen hatten sich mehr als zehn Jahre für das Verbot eingesetzt und sprechen von einem Meilenstein. Zugleich fordern sie weitere Konkretisierungen durch den Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation (EPO) als Aufsichtsorgan des EPA. Strittig sei weiter, was genau konventionelle Verfahren sind. Schlupflöcher müssten geschlossen werden.

Seit Urzeiten züchten Menschen Pflanzen und Tiere mit nützlichen Eigenschaften. Ob Konzerne hierauf Patente bekommen dürfen, war lange umstritten. Größere Früchte, dickere Ähren, mehr Fleisch - es geht um Macht und Märkte. Werden konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere als "Erfindungen" patentiert, können sie ohne Erlaubnis des Patentinhabers nicht für die weitere Züchtung genutzt werden. Das schränke Züchter und gerade kleine Bauern weltweit ein und könne sie in den Ruin treiben, argumentierten Patentgegner.

"Stellvertretend für große Teile der europäischen Öffentlichkeit, der Gärtnereien, der Landwirtschaft und der VerbraucherInnen begrüßen wir dieses Urteil", sagte Martha Mertens vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. Katherine Dolan vom Verein Arche Noah sagte, es bestehe dennoch weiter das Risiko, dass Konzerne das Patentrecht missbrauchten, um Kontrolle über Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion zu erhalten. "Das Problem ist noch nicht gelöst. Weitere politische Entscheidungen sind notwendig, um die bestehenden Schlupflöcher zu schließen."

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Trotz eines grundsätzlichen Verbots durch den Verwaltungsrats im Jahr 2017 waren nach Recherchen von "Keine Patente auf Saatgut" Patente auf gezüchtete Melonen, Tomaten, Salat, Petersilie und sogar Gänseblümchen erteilt worden. Beispielsweise wurden Chemikalien oder Bestrahlung eingesetzt, um zufällige Mutationen im Erbgut zu erzeugen und anschließend günstige Varianten herauszupicken. Anmelder und EPA sahen darin früher teils einen technischen Vorgang, Kritiker hingegen betrachten das als herkömmliche Züchtung. "Die zufälligen Verfahren, wie sie seit mehr als einem halben Jahrhundert in der Pflanzenzucht genutzt werden, dürfen nicht patentiert werden", sagt Christoph Then von der Organisation "Keine Patente aus Saatgut."

Zuletzt seien rund 100 neue Patentanträge identifiziert worden, in denen unter anderem Patente auf Basilikum, Paprika, Cassava und Gerste beansprucht werden. Nun müsse rasch Klarheit geschaffen werden, wie die Verbote umzusetzen seien, sagte Then. Seit 2018 hatten entsprechende Anträge auf Eis gelegen.

Das EPA ging vor einem Jahr von rund 80 Patenten auf konventionell gezüchtete Pflanzen oder daraus hergestellten Produkten aus. Patentgegner sprechen von rund 200 erteilten Patenten, weil sie mit chemischen Methoden gezüchtete Pflanzen dazuzählen. Konventionell gezüchtete Tiere wurden fast nie patentiert.

Gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere dürfen weiter patentiert werden. Die Gegner hatten sich anfangs auch dagegen gewandt. Hier steht aber ein technischer Vorgang im Mittelpunkt. Auch mit der Genschere Crispr hergestellte Lebewesen sind patentierbar. "Gentechnik ist grundlegend verschieden von den Methoden der konventionellen Züchtung", sagt Then.