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ROUNDUP: Grüne wollen Zuschüsse für parteinahe Stiftungen per Gesetz regeln

BERLIN (dpa-AFX) - Die Verteilung staatlicher Zuwendungen an die parteinahen Stiftungen sollte aus Sicht der Grünen gesetzlich geregelt werden - bisher entscheidet darüber der Haushaltsausschuss des Bundestages. Die Grünen-Bundestagsfraktion erhofft sich so auch eine Handhabe, um eine mögliche Auszahlung von Geldern an die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung in Zukunft zu verhindern. Bislang hat die Stiftung, die von der ehemaligen CDU-Politikerin Erika Steinbach geleitet wird, nach Angaben der Bundesregierung noch keine öffentlichen Gelder erhalten.

Die anderen Stiftungen hatten bereits lange vor Gründung der AfD festgelegt, dass politische Stiftungen nur dann Zuschüsse aus Haushaltsmitteln erhalten sollten, wenn sie eine dauerhaft relevante Grundströmung vertreten. Anhaltspunkt dafür soll sein, dass eine Partei mindestens zweimal in den Bundestag gewählt wird.

"Wir brauchen klare und nachvollziehbare Regeln, die eine Grundlage für die transparente Finanzierung für alle politischen Stiftungen in einem Gesetz festlegen", sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, der Deutschen Presse-Agentur. Die Bundesregierung, Union und SPD sollten "endlich in die Gänge kommen und ihren Widerstand gegen ein Stiftungsgesetz aufgeben". Der wissenschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Kai Gehring, sagte: "Eine öffentlich geförderte Institution, die Rassismus, Antisemitismus, Frauen- und Queerfeindlichkeit mit intellektuellem Anstrich den Boden bereitet, wäre eine schwere Hypothek für unsere Demokratie." Daher müsse auch für die Zukunft sichergestellt werden, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung keine öffentlichen Gelder erhalte. Die Bundesregierung habe sich bislang "vor einer klaren, rechtlichen Lösung des Problems gedrückt".

Auch der AfD-Haushaltspolitiker Peter Boehringer hatte sich, wenn auch aus anderer Perspektive, für ein Stiftungsgesetz ausgesprochen. Im November 2019 sagte er im Bundestag, die Finanzierung der sechs parteinahen Stiftungen "in einem haushalterisch höchst intransparenten Prozess" sei "eine skandalös einseitige Selbstbedienung".

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Die AfD-nahe Stiftung will wie die anderen politischen Stiftungen öffentliche Zuschüsse. Einen Eilantrag der Partei dazu hatte das Bundesverfassungsgericht jedoch im August 2020 zurückgewiesen. Über die eigentliche Klage ist aber noch nicht entschieden.

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung entfaltet über die AfD-Anhängerschaft hinaus bisher wenig Wirkung. Sie lädt zu Vorträgen ein und veranstaltet Seminare.

"Eine Neuregelung der Finanzierung der Parteistiftungen, um diese transparenter zu gestalten, ist gut und richtig - darf aber nicht rein parteipolitisch motiviert sein", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann. Den Grünen warf er vor, sie wollten die AfD permanent ausgrenzen: "Von der Bestimmung des Alterspräsidenten des Bundestages, über die Weigerung, der AfD den ihr zustehenden Vizepräsidenten einzuräumen, bis hin zu diesem Versuch, einer AfD-nahen Stiftung die ihr - wie allen anderen Parteien - zustehende Finanzierung zu verwehren".

Die Bundesregierung unterschätze "die Gefahr für die Demokratie, die von dieser Stiftung ausgeht", sagte Meron Mendel, Direktor der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt am Main. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung sei "eine Netzwerk-Organisation der Neuen Rechten". Ihr Führungspersonal habe gezeigt, "dass es die Grundwerte unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates nicht teilt".