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ROUNDUP: Gericht erlaubt keine Demonstrationen an Silvester in Berlin

BERLIN (dpa-AFX) - In Berlin bleiben Demonstrationen an Silvester verboten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen entsprechenden Eilantrag gegen das nach der aktuellen Infektionsschutzverordnung des Senats geltende Demonstrationsverbot abgelehnt (Az.: VG 1 L 458/20). Das teilte das Gericht am Mittwoch auf Anfrage mit und kündigte eine Pressemitteilung zur Begründung der Entscheidung an.

Der Senat hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie Versammlungen an Silvester und Neujahr in Paragraf 26 seiner aktuellen Infektionsschutzverordnung verboten. Dagegen war beim Verwaltungsgericht ein Eilantrag eingegangen. Der Antragsteller hatte selbst eine Versammlung für Silvester angemeldet.

Dabei ging es aber nicht um die "Querdenken"-Demonstration gegen staatliche Beschränkungen in der Corona-Krise, die ursprünglich ebenfalls für Silvester angemeldet worden war. Die Organisatoren hatten sie nach Bekanntwerden des Versammlungsverbots auf den 30. Dezember vorverlegt. Die Polizei hatte die Demonstration anschließend verboten. "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg hatte dazu aufgerufen, sich an das Verbot zu halten.

In Stuttgart sind für den Silvesterabend vier Demonstrationen mit Bezug zu den Corona-Maßnahmen oder der Corona-Impfung geplant. Anders als in Berlin sind Kundgebungen in Baden-Württemberg erlaubt. Ballweg kündigte am Mittwoch an, an einer Demo in Stuttgart teilzunehmen.