ROUNDUP/Finanzielle Anreize für aktive Väter: Buschmanns Betreuungs-Pläne

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BERLIN (dpa-AFX) -Getrennt lebende Mütter oder Väter, die sich wesentlich an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen, sollen weniger Unterhalt zahlen müssen. "Uns geht es vor allem um die Trennungsfamilien, in denen Eltern nach der Trennung gemeinsam Verantwortung für die Kinder übernehmen wollen", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Freitag in Berlin. Davon gebe es zum Glück immer mehr.

"Für die Unterhaltspflicht des mitbetreuenden Elternteils - oft ist es der Vater - macht es oft gar keinen Unterschied, ob er sich alle zwei Wochenenden um sein Kind kümmert, oder an mehreren Tagen pro Woche", führte Buschmann aus. "Wir wollen sicherstellen, dass das Recht die Betreuungsleistung mitbetreuender Eltern angemessen berücksichtigt, wenn sie erheblich ist." Doch Sozialverbände warnen vor den Plänen.

"Eine(r) betreut, eine(r) zahlt" ist passé

Wenn getrennte Eltern die Betreuung ihrer Kinder nicht hälftig aufteilen, gilt bisher mehr oder weniger der Grundsatz: "Eine(r) betreut, eine(r) zahlt". Ob und wie weit das weniger betreuende Elternteil sich einbringt, hat dabei laut Ministerium auf dessen Unterhaltspflichten kaum Einfluss.

Das will Buschmann ändern. Elternteile, die sich zwischen 29 und 49 Prozent an der Betreuung beteiligen, sollen finanziell entlastet werden. Derzeit müssen diese Elternteile dem Ministerium zufolge den vollen Unterhalt mit nur sehr geringen Abschlägen zahlen. Die Reform soll Anreize schaffen, sich mehr einzubringen. "Auch künftig soll es dabei ganz maßgeblich auf die Einkommensverhältnisse beider Elternteile ankommen: Wenn ein Elternteil mehr verdient als der andere, dann wird er auch künftig mehr Unterhaltslasten zu tragen haben", schreibt das Ministerium.

Wie viel Unterhalt zu zahlen ist, hängt von den Nettoeinkommen der Eltern und dem Alter der Kinder ab. So variiert die zu zahlende Summe zwischen fast 440 und rund 1180 Euro pro Monat. Bei Eltern, die je die Hälfte der Betreuung übernehmen und im Verhältnis ihrer Einkommen Unterhalt leisten müssen, soll sich nichts ändern. Das gilt auch, wenn Mutter oder Vater die Betreuung fast oder gänzlich allein stemmen und vom anderen Geld erhalten.

Errechnung des Betreuungsanteils und des Unterhalts

Welchen Anteil der Betreuung ein Elternteil übernimmt, soll anhand der Übernachtungen des Kindes errechnet werden. Wenn das nicht praktikabel ist, weil keine Übernachtungen möglich sind, sollen auch andere Kriterien wie Betreuung im Krankheitsfall, Freizeitorganisation oder Begleitung bei Terminen in der Schule oder beim Arzt relevant sein.