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ROUNDUP: FDP will CO2-Preis per Klage kippen - Wunsch-Unterstützer winken ab

BERLIN (dpa-AFX) - Die FDP im Bundestag hält den neuen CO2-Preis auf Sprit und Heizöl für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und wirbt bei Grünen und Linken um Unterstützung für eine Klage. Bei einem von der Fraktion in Auftrag gegebenen Gutachten sei klar geworden, dass der CO2-Preis höchstwahrscheinlich verfassungswidrig sei, sagte der klimapolitische Fraktionssprecher, Lukas Köhler, am Dienstag in Berlin. Die FDP werde nun eine Normenkontrollklage anstreben. "Das hängt aber nicht von uns alleine ab, da werden wir die Hand in Richtung gerade den Grünen und der Linksfraktion ausstrecken."

Für eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht braucht es ein Viertel der Bundestagsabgeordneten. Die Grünen winkten ab: Man werde die angestrebte Klage "definitiv nicht" unterstützen, sagte Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer. Die FDP wolle, dass bei der ökologischen Transformation durch eine CO2-Bepreisung nichts passiert. Zudem wolle man der Bundesregierung keinen Vorwand liefern, abzuwarten, bis eine Normenkontrollklage entschieden wäre.

Auch die Linken zeigten sich kritisch: Über eine Normenkontrollklage mit der FDP nachzudenken mache nur dann Sinn, wenn es nicht allein um Profilierung einer Partei im Umfragetief gehe, die bisher nicht mit starkem Klimaschutz aufgefallen sei, sagte der Klimapolitiker Lorenz Gösta Beutin. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums sagte, man habe vor der Verabschiedung die Verfassungsmäßigkeit der Regelung geprüft und gehe davon aus, dass es den Anfechtungen standhalte.

Wer fossile Heiz- oder Brennstoffe auf den Markt bringt, muss ab 2021 für die daraus entstehenden CO2-Emissionen Verschmutzungsrechte erwerben. Das soll Sprit, Heizöl und Erdgas verteuern, um klimafreundliche Technologien voranzubringen. Der Preis soll sich mittelfristig über Angebot und Nachfrage am Markt bilden. Zunächst gibt es aber einen schrittweise ansteigenden Festpreis: 25 Euro je Tonne CO2 im Jahr 2021 bis 55 Euro im Jahr 2025. Im Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten. Damit wirkt der CO2-Preis zunächst wie eine Steuer oder Abgabe.

Die FDP hält das für verfassungswidrig. Unterstützung lieferte nun der Verwaltungsrechtler Rainer Wernsmann von der Universität Passau, der im Auftrag der Fraktion ein Gutachten erstellt hat. Es handele sich beim CO2-Preis ab 2021 um eine Abgabe, die nicht rechtens sei, weil sie den zahlenden Unternehmen keinen Vorteil brächte - denn die Zahl der Zertifikate ist zunächst nicht gedeckelt. Damit bestehe keine Knappheit, die eine Abgabe rechtfertige.