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ROUNDUP: Faeser und Heil informieren sich in Ottawa zu Arbeitsmigration

BERLIN (dpa-AFX) -Auf ihrer Kanada-Reise wollen Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil in Ottawa mit Regierungsvertretern über die Voraussetzungen für eine bessere Steuerung der Einwanderung von Arbeitskräften sprechen. Die beiden SPD-Minister wollen sich am Montag und Dienstag außerdem in Firmen und bei Fachleuten für Integration Anregungen für ihre geplante Reform des Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes holen, das demnächst vom Kabinett beschlossen werden soll.

In Kanada gibt es neben anderen Formen der Erwerbsmigration ein System, mit dem festgestellt werden soll, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Ausländer nach seiner Einreise eine Stelle findet - idealerweise in einem Bereich, in dem aktuell ein Mangel herrscht. Bei der Beantragung des Arbeitsvisums über das Punktesystem, werden neben der Ausbildung beispielsweise das Alter, die Sprachkenntnisse und die Berufserfahrung berücksichtigt.

Neben Heil und Faeser sind Innenausschuss-Mitglieder des Bundestages in Kanada, die sich auf die Beratungen zu dem Gesetzentwurf vorbereiten wollen. "Wir werden unser Einwanderungsrecht entscheidend modernisieren, insbesondere durch Einführung eines Punktesystems nach kanadischem Vorbild", sagte die FDP-Innenpolitikerin Ann-Veruschka Jurisch. Sie will vereinfachte Verfahren: "Unser neues Arbeitseinwanderungsrecht wird dann seine volle Schlagkraft entfalten, wenn wir es mit besseren und voll digitalisierten Verfahren umsetzen. Kanada macht uns das bereits vor."

Die Möglichkeiten für Arbeitskräfte, die nach Kanada einwandern wollen, haben sich in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach geändert. Die geltenden Regeln orientieren sich stark an den aktuellen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes. Allerdings kommt es häufig vor, dass Arbeitsmigranten am Ende doch keine Stelle finden, die ihrer Qualifikation entspricht.

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In Kanada gibt es zwei Arten von Aufenthaltstitel für ausländische Arbeitnehmer: Die offene Arbeitserlaubnis, die weder an einen Arbeitgeber, einen Ort oder eine bestimmte Tätigkeit gebunden ist, sowie die geschlossene Arbeitserlaubnis, die nur eine zuvor festgelegte Tätigkeit für einen bestimmten Arbeitgeber an einem bestimmten Ort gestattet.

Faeser und Heil schlagen vor, dass es künftig ausreichen soll, wenn jemand die Qualifikation für einen nicht-reglementierten Beruf durch einen ausländischen Berufs- oder Hochschulabschluss und Berufserfahrung nachweist. Die formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses soll nicht mehr erforderlich sein. Um Lohndumping zu verhindern, soll allerdings eine "Gehaltsschwelle" eingehalten werden oder der Arbeitgeber muss tarifgebunden sein.

Wer seinen ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen will, hat die Möglichkeit, dies künftig erst nach der Einreise einzuleiten.

Das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz der schwarz-roten Bundesregierung war im März 2020 in Kraft getreten. Wegen der Reisebeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie konnte das neue Gesetz seine Wirkung zunächst nicht entfalten. Im Jahr 2019 waren knapp 25 000 gering qualifizierte Arbeitskräfte und rund 39 000 Fachkräfte zum Arbeiten nach Deutschland gekommen. Die Union kritisiert die Reformpläne von SPD, Grünen und FDP. Sie hält Werbeaktionen im Ausland und die Gründung einer Bundesagentur für Einwanderung für zielführender.