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ROUNDUP: EU startet heikle Verhandlungen über Rechtsstaatsmechanismus

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Im Streit um ein neues Verfahren zur Bestrafung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU haben die Verhandlungen zwischen der Vertretung der Regierungen und des Europaparlaments begonnnen. "Ich bin - bei aller Vorsicht - ganz zuversichtlich, dass es (...) gelingen wird, eine gemeinsame Position zu finden", sagte Botschafter Michael Clauß am Montag als Vertreter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zur ersten Runde der Gespräche. Am Ende verfolge man letztlich ein gemeinsames Ziel. Erstmals in der Geschichte der EU solle ein Mechanismus geschaffen werden, der den EU-Haushalt schütze, wenn zum Beispiel Gerichte nicht vollständig unabhängig agieren könnten.

Brisant sind die Verhandlungen vor allem deswegen, weil die Regierungen in Ungarn und Polen mit einer Blockade von wichtigen EU-Entscheidungen zum langfristigen Gemeinschaftshaushalt drohen, sollte der neue Rechtsstaatsmechanismus eingeführt werden. Dies könnte zum Beispiel dazu führen, dass das geplante Corona-Konjunkturprogramm nicht starten kann. Eine Mehrheit der EU-Staaten hatte Ende September aber dennoch dafür gestimmt, Verhandlungen mit dem Parlament über den Mechanismus zu beginnen.

Das Parlament will das Bestrafungsinstrument sogar noch schärfer konstruieren als von der Mehrheit der EU-Staaten angedacht. In EU-Kreisen wird deswegen damit gerechnet, dass sich die Verhandlungen über mehrere Wochen hinziehen könnten.

Ein Sprecher der EU-Ratspräsidentschaft sagte am späten Montagabend nach der ersten Gesprächsrunde, alle Seiten hätten nun ein besseres Verständnis der unterschiedlichen Positionen. Es gebe einige Differenzen, aber auch Punkte, bei denen die Positionen dicht beieinander lägen. Jetzt gehe es darum, die Unterschiede zu überbrücken.

Der auf dem Tisch liegende Vorschlag sieht unter anderem vor, Kürzungen von EU-Finanzhilfen zu ermöglichen, wenn Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in hinreichend direkter Weise Einfluss auf die Haushaltsführung und die finanziellen Interessen der Union haben. Die EU-Kommission hat ursprünglich vorgeschlagen, Strafen schon dann zu ermöglichen, wenn ein Mangel an Rechtsstaatlichkeit die Grundvoraussetzungen für eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu beeinträchtigen droht.