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ROUNDUP: EU-Kommissar: Ermäßigte Mehrwertsteuer auf Energie nicht beste Lösung

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Laut EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni ist eine niedrigere Mehrwertsteuer nicht das beste Mittel, um Verbraucher vor hohen Energiepreisen zu schützen. Es sei zwar einfach, Energiesteuern zu senken, aber wenn die Preise hoch blieben, sei der Nutzen für Unternehmen und Verbraucher unsicher, schrieb Gentiloni in einem Brief an die EU-Finanzminister am Montag. "Insbesondere ermäßigte Mehrwertsteuersätze haben eine schlechte Erfolgsbilanz, wenn es darum geht, die Preise für Verbraucher zu senken, da Steuersenkungen durch höhere Tarife der Energieversorger kompensiert werden können."

Auch in Bezug auf soziale Gerechtigkeit seien die Steuersenkungen nicht die effektivste Lösung, schrieb Gentiloni. Stattdessen könne man die durch die hohen Energiepreise besonders hohen Steuereinnahmen oder Übergewinne der Energie-Unternehmen nutzen, um gezielt besonders betroffene Haushalte, Unternehmen oder Verkehrsteilnehmer zu unterstützen. Gentiloni warnte zudem, dass Steuerermäßigungen für fossile Brennstoffe nur kurzfristig bestehen dürften, um die Energiewende nicht zu gefährden.

In den vergangenen Monaten haben nach Angaben der Kommission die meisten EU-Länder Steuersenkungen im Energiebereich beschlossen, durch reduzierte Mehrwertsteuern oder ermäßigte Abgaben etwa auf Benzin. In Deutschland soll die Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate auf das europäische Mindestmaß abgesenkt werden, die Mehrwertsteuer auf Gas und Strom soll aber gleich bleiben.

Gentiloni mahnte die EU-Länder an, sich an die geltenden Regeln zu halten. Staaten könnten die Mehrwertsteuer auf Gas, Strom und Fernwärme auf ein Minimum von fünf Prozent reduzieren. Polen verstößt derzeit gegen diese Regel: Das Land hat Gas und Düngemittel am 1. Februar für sechs Monate komplett von der Mehrwertsteuer befreit. Die Kommission sagte auf Anfrage, sie beobachte die Situation und sei mit den polnischen Behörden in Kontakt.

Steuerpolitik ist in der EU überwiegend Sache der Länder, allerdings gelten Rahmenbedingungen, die alle umsetzen müssen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz muss mindestens bei 15 Prozent liegen, der ermäßigte bei mindestens 5 Prozent. Seit Anfang April sind Mehrwertsteuerbefreiungen in bestimmten Bereichen wie Lebensmitteln und anderen Gütern zum Decken der Grundbedürfnisse möglich.