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ROUNDUP/Entlastung der Aufsicht: Weniger Bürokratie für kleinere Banken

FRANKFURT (dpa-AFX) - Deutschlands Bankenaufseher entlasten kleinere Banken und Sparkassen bei Berichtspflichten. "Rund 1150 Kreditinstitute in Deutschland können ab sofort operative Erleichterungen in Anspruch nehmen", teilten die Finanzaufsicht Bafin und die Deutsche Bundesbank am Freitag gemeinsam mit.

"Wir differenzieren jetzt noch stärker zwischen weniger auffälligen Instituten auf der einen und problematischen Instituten auf der anderen Seite", erklärte Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). "Damit bündeln wir unsere Kapazitäten, um eine "Aufsicht mit Biss" gewährleisten zu können."

Geldhäuser, die als kleines und nicht komplexes Institut klassifiziert sind ("small and non complex institution"/SNCI), müssen demnach weniger und seltener bestimmte Informationen zum Beispiel zu Liquidität, Kapitalausstattung und Geschäftsentwicklung an die Aufseher melden als größere Kreditinstitute.

Von den 1324 weniger bedeutenden Instituten, die Bafin und Bundesbank gemeinsam überwachen, sind den Angaben zufolge rund 88 Prozent als SNCI eingestuft worden. Darunter sind vor allem Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen. Zusammen stehen diese Institute gemessen an der Bilanzsumme für rund 18 Prozent des deutschen Bankensystems.

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Vor allem kleinere Geldhäuser sehen umfangreiche Datenabfragen der Aufseher als Belastung. Die europäische Bankenaufsicht EBA hatte Anfang Juni Empfehlungen veröffentlicht, wie der Aufwand und damit die Kosten für kleine Banken verringert werden können. Nach Berechnungen der EBA könnten durch verringerte Meldepflichten die Kosten für kleine Institute um 15 bis 24 Prozent sinken. Dies entspreche für kleine, nicht komplexe Institute in der EU insgesamt Einsparungen von 188 Millionen bis 288 Millionen Euro.

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßte die Erleichterungen. Dies seien "seit langem erforderliche Entlastungen" für kleine, nicht komplexe Institute, befand BVR-Vorstandsmitglied Andreas Martin. "Gleichzeitig sehen wir diesen Antritt der Aufsicht erst als einen Beginn der Einführung abgestufter Regelungen in den aufsichtsrechtlichen Vorgaben."