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ROUNDUP/Eigentumswohnungen: Weniger Hürden für Sanierungen und Umbauten

BERLIN (dpa-AFX) - Eine Gesetzesnovelle soll Sanierungen, Umbauten oder den Einbau von Elektroladesäulen in Wohnhäusern erleichtern. Rechtspolitiker von Union und SPD im Bundestag haben sich am Montag auf eine Reform verständigt, wie beide Seiten der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Zuerst hatte der "Spiegel" über den Kompromiss berichtet. "Mit dieser Novelle machen wir das angestaubte Wohnungseigentumsgesetz fit für die Zukunft", sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU).

"In Zukunft kann ein einzelner Wohnungseigentümer den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, einen barrierefreien Umbau, Einbruchsschutz oder einen Glasfaseranschluss von anderen Eigentümern verlangen, wenn er die Kosten dafür selbst trägt", erklärten der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, und der für das Thema zuständige Berichterstatter Michael Groß. "Jetzt können wichtige Investitionen erfolgen, ohne dass finanzschwächere Eigentümer überfordert werden."

Unter dem Strich sinken die geforderten Mehrheiten für Umbauten und Sanierungen. "Wir machen Wohnungseigentümergemeinschaften handlungsfähiger und ermöglichen Investitionen", sagte Luczak. Bislang hinkten Wohnungseigentümergemeinschaften bei der energetischen Sanierung anderen Besitzformen hinterher. Wenn die Neuerungen wie geplant noch im September den Bundestag passieren, könnten sie im November in Kraft treten.

Für Modernisierungen wie den Einbau eines Fahrstuhls oder die Sanierung einer Fassade braucht es laut Kompromiss künftig eine Mehrheit der Eigentümer. Zahlen müssten dann aber auch nur die, die für die Baumaßnahmen gestimmt haben - die SPD nennt das eine "Koalition der Sanierungswilligen".

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Falls hingegen eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht wird, die zugleich mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile umfasst, müssen alle Eigentümer für eine Modernisierung zahlen. Die Kosten dürfen allerdings nicht unverhältnismäßig sein. Der Miteigentumsanteil bemisst sich am Anteil eines Wohnungsbesitzers an der Immobilie.

Hausverwalter müssen der Vereinbarung zufolge künftig eine Zertifizierung mitbringen und eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer ablegen. Darauf bekommen Wohnungseigentümer einen einklagbaren Anspruch, wie Luczak sagte. "Dies wird die Qualität der Wohneigentumsverwaltung deutlich steigern und unqualifizierte Verwalter oder gar schwarze Schafe aus dem Markt drängen."

Die Wohnungseigentümer müssten am Ende den Hut aufbehalten, sagte Luczak. "Deswegen haben wir durchgesetzt, dass über teure und bedeutsame Angelegenheiten immer die Eigentümer selbst entscheiden und nicht der Verwalter." Kleinere Reparaturen soll dieser aber eigenständig veranlassen können.

Eigentümer sollen sich künftig auch leichter von ihrem Verwalter trennen können. Fechner und Groß von der SPD erklärten zudem: "Sollten Eigentümer Schäden durch einen Fehler des Verwalters erleiden, haben sie weiterhin einen eigenen Schadenersatzanspruch."