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ROUNDUP: Datenschützer mit Anordnung gegen WhatsApp-Daten bei Facebook

HAMBURG (dpa-AFX) - Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar will per Anordnung sicherstellten, dass auch nach der anstehenden Änderung der WhatsApp-Regeln keine Daten des Chat-Dienstes von der Konzernmutter Facebook genutzt werden.

Caspar warnt unter anderem, dass mit den ab Samstag greifenden neuen Nutzungsbedingungen ein Einsatz von Daten zur Verbindung mit Produkten von Facebook-Unternehmen möglich gemacht werde. Er kann zwar nur für einen Zeitraum von drei Monaten eine Anordnung erlassen, weil in Europa für Facebook generell die irische Datenschutz-Behörde zuständig ist. Caspar will aber in dieser Zeit den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) einschalten, um eine Entscheidung auf europäischer Ebene herbeizuführen, wie er am Dienstag ankündigte.

WhatsApp entgegnete in einer ersten Reaktion, die Anordnung des Datenschützers basiere "auf einem grundlegenden Missverständnis von Ziel und Folgen des Updates". Der Dienst bekräftigte, es gehe darum, bessere Möglichkeiten für die Kommunikation mit Unternehmen zu schaffen und die Nutzung von Daten transparenter zu gestalten. Zuvor hatte WhatsApp stets betont, dass mit den neuen Regeln keine erweiterte Datenweitergabe an Facebook vorgesehen sei. "Da die Behauptungen der Hamburger Datenschutzbehörde falsch sind, wird die Anordnung die Einführung des Updates nicht beeinflussen", betonte ein Sprecher.

Außerhalb der EU fließen einige WhatsApp-Nutzerdaten zu Werbezwecken oder zur Verbesserung von Produkten an Facebook - allerdings bereits seit dem Jahr 2016.

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Facebook hat eine deutsche Niederlassung in Hamburg. Caspar kann daher "unter außergewöhnlichen Umständen" ein befristetes Verfahren auch gegen Facebook in Irland eröffnen, um die Rechte und Freiheiten deutscher Nutzer zu schützen. Er warnte, dass mit den neuen Regeln der bislang vorhandene Hinweis wegfalle, dass WhatsApp-Nachrichten nicht für andere sichtbar auf Facebook geteilt werden.

Zugleich kritisierte der Datenschützer die neuen Bestimmungen zur Datenweitergabe scharf. Sie seien auf unterschiedlichen Ebenen der Datenschutzerklärung verstreut. Sie seien unklar und in ihrer europäischen und internationalen Version schwer auseinanderzuhalten. Zudem seien sie missverständlich und wiesen erhebliche Widersprüche auf. "Auch nach genauer Analyse lässt sich nicht erkennen, welche Konsequenzen die Zustimmung für die Nutzerinnen und Nutzer hat", warnte Caspar. Die Zustimmung erfolge außerdem nicht aus freien Stücken, "da WhatsApp die Einwilligung in die neuen Bestimmungen als Bedingung für die Weiternutzung der Funktionalitäten des Dienstes einfordert".