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ROUNDUP: 'Cum-Ex'-Prozess gegen ehemalige Mitarbeiter der Maple Bank ab Mai

FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Rolle der inzwischen insolventen Maple Bank bei "Cum-Ex"-Aktiendeals zu Lasten der Staatskasse wird ab Mitte Mai vor dem Landgericht Frankfurt aufgearbeitet. In der Hauptverhandlung vom 17. Mai an sollen sich zunächst fünf ehemalige Mitarbeiter der Bank verantworten, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Das Gericht setzte insgesamt 20 Verhandlungstermine bis einschließlich 23. September an.

Die Wirtschaftsstrafkammer hatte Anfang Dezember Anklagen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegen sechs ehemalige Mitarbeiter der Maple Bank sowie zwei ehemals bei der Großkanzlei Freshfields beschäftigte Rechtsanwälte und Steuerberater zugelassen. Der Vorwurf lautet auf schwere Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu. Das Verfahren gegen die übrigen drei Angeklagten wurde abgetrennt und soll gesondert verhandelt werden. Termine dafür gibt es noch nicht.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Den angeklagten Bankern wird vorgeworfen, "gemeinschaftlich Handelsstrukturen aufgebaut" zu haben, die "Cum-Ex"-Geschäfte ermöglichten. Den Steuerschaden im Zusammenhang mit Geschäften der Maple Bank GmbH gaben die Ermittlungsbehörden in der Vergangenheit mit gut 346 Millionen Euro an. Das deutsche Institut mit kanadischen Wurzeln war 2016 von der Finanzaufsicht Bafin geschlossen worden, weil ihm wegen einer Steuerrückstellung im Zusammenhang mit "Cum-Ex"-Geschäften die Überschuldung drohte.

Den angeklagten Anwälten wird zur Last gelegt, im Zusammenhang mit Beratungsleistungen für die Maple Bank im Zeitraum 2007 bis 2009, den Aufbau der "Cum-Ex"-Handelsstrukturen durch "Gefälligkeitsgutachten unterstützt" zu haben sowie "inhaltlich unrichtige Stellungnahmen gegenüber der Finanzverwaltung" zu dem Thema abgegeben zu haben.

Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit arbeiten das Thema "Cum-Ex" seit Jahren auf. Am Landgericht Wiesbaden soll am 25. März ein weiterer Prozess zu dem Komplex beginnen.