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ROUNDUP: Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag zum EU-Wiederaufbaufonds ab

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Deutschland kann das Finanzierungssystem der EU bis zum Jahr 2027 und den darin enthaltenen 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds mit auf den Weg bringen. Das Bundesverfassungsgericht wies einen gegen die Ausfertigung des Ratifizierungsgesetzes gerichteten Eilantrag ab, wie am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Über die eigentliche Verfassungsklage ist damit noch nicht entschieden. (Az. 2 BvR 547/21)

Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats halten den Antrag im Hauptverfahren zwar nicht für "offensichtlich unbegründet". "Bei summarischer Prüfung" lasse sich eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Verfassungsverstoß allerdings nicht feststellen, hieß es.

Am 26. März hatte das Gericht die deutsche Ratifizierung vorläufig gestoppt und es dem Bundespräsidenten untersagt, das in Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz bis zur Entscheidung über den Eilantrag zu unterzeichnen. Das sollte verhindern, dass in der Zwischenzeit Fakten geschaffen werden, hinter die man nicht mehr zurück käme.

Das Geld soll dem wirtschaftlichen Aufbau in der EU nach der Pandemie dienen. Einen Teil gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür wollen die EU-Staaten gemeinsam Schulden aufnehmen.

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Vor allem dagegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde, die eine Professorengruppe um den früheren AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke eingereicht hatte. Nach Angaben dieses "Bündnisses Bürgerwille" wird die Klage von mehr als 2200 Bürgern unterstützt.

Die EU-Kommission kann mit der Aufnahme der Kredite und der Auszahlung erst beginnen, wenn alle 27 Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Das Paket mit den Wiederaufbauhilfen war bereits im Sommer 2020 verabredet worden, ist aber noch nicht startklar. Insgesamt sollen der Europäischen Union bis Ende 2027 rund 1,8 Billionen Euro zur Verfügung stehen.