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ROUNDUP: Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung über Ceta-Klagen

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das europäisch-kanadische Handelsabkommen Ceta ist hochumstritten - fast 200 000 Menschen unterstützten 2016 zwei große "Bürgerklagen" dagegen in Karlsruhe. Mehr als fünfeinhalb Jahre mussten sie auf eine Entscheidung warten. Jetzt hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts seine Prüfung abgeschlossen. Der schriftliche Beschluss wird am Dienstag (9.30 Uhr) veröffentlicht.

Aus Sicht der Ceta-Gegner beschneidet das Abkommen die politischen Mitwirkungsrechte der Bürger, Umwelt- und Verbraucherschutz würden dem freien Handel untergeordnet. Eigentlich hatten sie Ceta damals quasi in letzter Minute mit Eilanträgen stoppen wollen.

Aber die Verfassungsrichterinnen und -richter hatten im Blick, welchen politischen Schaden das anrichten würde. Sie erlaubten der Bundesregierung im Oktober 2016, der vorläufigen Anwendung bestimmter Teilbereiche zuzustimmen, formulierten aber Bedingungen und Auflagen. Sigmar Gabriel, damals SPD-Wirtschaftsminister und Vizekanzler, musste den Richtern sein Wort geben, dass Deutschland seine Beteiligung notfalls beenden würde. Kurz darauf konnten Spitzenvertreter der EU und Kanada das Abkommen unterzeichnen.

Seit dem 21. September 2017 ist Ceta vorläufig in Kraft, allerdings nur in den Bereichen in unstreitiger EU-Zuständigkeit. Dazu gehören zum Beispiel die Vereinbarungen zum Zollabbau und zur öffentlichen Auftragsvergabe. EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hatte im Juni 2021 bei einem Treffen mit Kanadas Premierminister Justin Trudeau eine positive Bilanz gezogen: Im Jahr 2019 sei der Handel bei Waren um 25 Prozent und bei Dienstleistungen um 39 Prozent gewachsen.

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Damit der Ceta-Pakt vollständig in Kraft treten kann, muss er von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Außer Deutschland fehlen auch noch andere Staaten. Einige der vorgesehenen Regelungen liegen solange auf Eis. Das betrifft auch ein besonders umstrittenes Gericht, das künftig Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten ausräumen soll. Bei der Karlsruher Entscheidung können diese Punkte deshalb möglicherweise noch keine Rolle spielen.

Die Grünen hatten sich in ihrem Wahlprogramm dazu bekannt, Ceta wegen Defiziten beim Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz nicht in seiner jetzigen Fassung zu ratifizieren. Im Koalitionsvertrag mit SPD und FDP steht nun vereinbart: "Die Entscheidung über die Ratifizierung des Umfassenden Wirtschafts-und Handelsabkommens (CETA) treffen wir nach Abschluss der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht."

Für die größte Klage hatte das Aktionsbündnis "Nein zu Ceta" der Organisationen Foodwatch, Campact und Mehr Demokratie mehr als 125 000 Unterstützer mobilisiert. Eine pensionierte Musiklehrerin aus NRW trug mit ihrem Ehemann rund 68 000 Vollmachten zusammen. Außerdem hatten die Linke-Abgeordneten des damaligen Bundestags Verfassungs- und Organklage eingereicht. Die vierte Verfassungsbeschwerde stammte von einem Europaparlamentarier. (Az. 2 BvR 1368/16 u.a.)