Werbung
Deutsche Märkte schließen in 1 Stunde 51 Minute
  • DAX

    18.057,13
    +196,33 (+1,10%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.985,19
    +48,34 (+0,98%)
     
  • Dow Jones 30

    38.331,38
    +91,40 (+0,24%)
     
  • Gold

    2.325,80
    -20,60 (-0,88%)
     
  • EUR/USD

    1,0664
    +0,0008 (+0,07%)
     
  • Bitcoin EUR

    62.123,96
    +423,05 (+0,69%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.420,88
    +6,12 (+0,43%)
     
  • Öl (Brent)

    81,51
    -0,39 (-0,48%)
     
  • MDAX

    26.563,83
    +274,10 (+1,04%)
     
  • TecDAX

    3.272,97
    +56,02 (+1,74%)
     
  • SDAX

    14.212,85
    +159,60 (+1,14%)
     
  • Nikkei 225

    37.552,16
    +113,55 (+0,30%)
     
  • FTSE 100

    8.036,71
    +12,84 (+0,16%)
     
  • CAC 40

    8.082,48
    +42,12 (+0,52%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.530,54
    +79,23 (+0,51%)
     

ROUNDUP: Bund will Verantwortung für weitere Lockerungen Ländern überlassen

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bund will die Verantwortung für weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen weitgehend den Ländern überlassen. Er besteht aber auf einer Obergrenze von Neuinfektionen, ab der wieder härtere Beschränkungen greifen müssen. Die Länder sollten sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werde, heißt es in der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder am Mittwoch.

Gerade wenn weitreichende Öffnungen erfolgt seien, steige die Gefahr einer dynamischen Entwicklung. "Ab einer gewissen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden", heißt es in der Vorlage.

Die Länder werden demnach in eigener Verantwortung unter Beachtung des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der verbliebenen Bereiche entscheiden. Grundlage dafür seien die gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepte der jeweiligen Fachministerkonferenzen.

Zu diesen Bereichen gehören nach der Vorlage unter anderem die Kontaktbeschränkungen, der Vorlesungsbetrieb an Hochschulen, der Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb, Gastronomiebetriebe, Hotels, Theater, Konzerthäuser, der Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimmbäder, Fitnessstudios sowie die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport. Ebenso kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen sowie Bordelle.