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ROUNDUP: BGH-Strafrichter äußern sich erstmals zu 'Cum-Ex'-Geschäften

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wichtige Weichenstellungen für die Aufarbeitung einer der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte werden am Mittwoch (11.00 Uhr) aus Karlsruhe erwartet. Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) äußern sich zum ersten Mal zur Strafbarkeit von milliardenschweren "Cum-Ex"-Aktiengeschäften zulasten des Fiskus. Dabei dürfte es auch um die Frage gehen, von wem sich der Staat das verlorene Geld zurückholen kann und wie lange das möglich ist. (Az. 1 StR 519/20)

Die hochkomplexen Vorgänge werden längst von mehreren Staatsanwaltschaften und Strafgerichten aufgearbeitet. Das erste Urteil, das nun höchstrichterlich überprüft wurde, hatte im März 2020 das Bonner Landgericht verkündet. Zwei Ex-Börsenhändler aus London bekamen damals Haftstrafen auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu. Einer der Männer soll außerdem seinen Anteil an den Profiten zurückzahlen: 14 Millionen Euro.

An dem Verfahren ist auch die in den Cum-Ex-Skandal verwickelte Hamburger Privatbank M.M. Warburg beteiligt. Hier hatte das Landgericht die Einziehung von rund 176 Millionen Euro angeordnet, dagegen wehrt sich die Bank mit ihrer Revision.

Cum-Ex-Geschäfte heißen so, weil große Pakete von Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch rund um den Stichtag für die Ausschüttung in rascher Folge hin- und hergeschoben wurden. Die bewusst undurchsichtigen Transaktionen hatten nur ein Ziel: bei den Finanzbehörden möglichst große Verwirrung stiften. Mit diesem Trick ließen sich die Beteiligten im großen Stil Kapitalertragssteuer erstatten, die nie gezahlt wurde. Die Gewinne wurden aufgeteilt.

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Möglich machte das eine Gesetzeslücke, die 2012 geschlossen wurde. Bis dahin hatte das Cum-Ex-Geschäft geboomt - jahrelang.

Die beiden angeklagten Briten hatten im Bonner Prozess beteuert, sie seien nie auf die Idee gekommen, etwas Strafbares zu tun. Die Männer hatten für die inzwischen liquidierte Finanzberatung Ballance gearbeitet, die im Cum-Ex-Skandal eine zentrale Rolle spielte. Den Ermittlern hatten sie ausführlich die raffinierten Geschäftspraktiken erläutert und damit neue Verfahren angestoßen.

Die Verteidiger des wegen Beihilfe verurteilten Mannes wollen in Karlsruhe erreichen, dass das Urteil aufgehoben wird. Bei dem anderen Mann geht es ausschließlich um die angeordnete Einziehung. Die Warburg Bank sieht sich zu Unrecht belangt: Die Angeklagten hätten auf eigene Rechnung gehandelt. Außerdem seien die Ansprüche aus einem Teil der Geschäfte zwischen 2007 und 2009 steuerrechtlich verjährt.

Die Bundesanwaltschaft, die am BGH anstelle der ursprünglich anklagenden Staatsanwaltschaft auftritt, geht davon aus, dass das Geschäftsmodell von Cum-Ex auf einem arbeitsteiligen Agieren einer Vielzahl von Marktteilnehmern beruhte. An der Steuerhinterziehung seien sie alle in strafrechtlich relevanter Weise beteiligt gewesen.

Die obersten Strafrichterinnen und -richter hatten in der Verhandlung Mitte Juni nur wenige Nachfragen gestellt und keine Position erkennen lassen. Umso gespannter wird nun das Urteil erwartet.