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ROUNDUP/BayVGH: Verkaufsverbot für große Geschäfte verfassungswidrig

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Bayerns höchstes Verwaltungsgericht hat das in der Corona-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt. Die Richter sehen es als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Das teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München am Montag mit.

Unmittelbare Konsequenzen hat die Entscheidung aber nicht: Das Gericht setzte die Vorschrift wegen der Pandemie-Notlage "ausnahmsweise" nicht außer Kraft, wie es in der Mitteilung hieß. Außerdem gilt die Vorschrift vorerst nur bis 3. Mai. Deswegen beschränkte sich der 20. Senat darauf, die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festzustellen. Doch ist die deutsche Rechtsprechung in dieser Hinsicht gespalten: Die Oberverwaltungsgerichte von Niedersachsen und dem Saarland erklärten die 800-Quadratmeter-Verbote in separaten Entscheidungen für rechtens.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte dennoch eine Korrektur der bayerischen Vorschrift an. Größere Geschäfte sollen öffnen dürfen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) dem "Münchner Merkur" sagte. Das Kabinett will die Vorschrift an diesem Dienstag entsprechend ändern.

Rechtlich zuständig für die Einzelhandelsbeschränkungen ist das Gesundheitsministerium, da es um den Infektionsschutz geht. "Ziel der bisherigen Regelung war der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Infektionsgefahren", sagte ein Sprecher. "Dieses Ziel werden wir auch künftig verfolgen."

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Die Richter rügten insbesondere die Ausnahme von der 800-Quadratmeter-Vorschrift für Buchhändler und Fahrradhändler - das sei "aus infektionsschutzrechtlicher Sicht sachlich nicht gerechtfertigt". Der Verwaltungsgerichtshof kritisiert, dass manche Einzelhändler nur einen Kunden je 20 Quadratmeter Fläche in den Laden lassen dürfen, andere aber nicht.

Geklagt hatte eine ungenannte Kaufhauskette mit Standorten in Bayern, Berlin und Hamburg. Der Verwaltungsgerichtshof entschied vorläufig über einen Antrag auf einstweilige Verfügung, das Urteil steht aus. Ein Zeitpunkt dafür ist derzeit nicht absehbar.

"Wir finden die Regeln wettbewerbsverzerrend und willkürlich", sagte Bernd Ohlmann, Sprecher des Handelsverbands Bayern. "Ein großes Möbelhaus kann den Abstand zwischen den Kunden genauso gewährleisten wie ein kleiner Einzelhändler." Auch die teilweise unterschiedlichen Vorschriften in verschiedenen Bundesländern ärgern den Einzelhandel: "Letztendlich kocht jedes Land sein eigenes Süppchen", sagte Ohlmann. Für die Unternehmen sei jeder einzelne Tag wichtig.