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ROUNDUP: Bayern setzt bei Bußgeld und Tests weiter auf eigene Corona-Regeln

MÜNCHEN/BERLIN (dpa-AFX) - Auch nach der ersten Konferenz von Bund und Ländern nach der Sommerpause zu einer einheitlicheren Linie im Kampf gegen das Corona-Virus bleibt es dabei: In keinem anderen Bundesland sind Verstöße gegen die Maskenpflicht mit 250 Euro und 500 Euro im Wiederholungsfall ansatzweise so teuer wie in Bayern. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) lobte den Grundkonsens und sprach im Anschluss von einer gemeinsamen Philosophie, die aber auch ermögliche, "regional angepasst" zu reagieren. Priorität habe nun das Ziel, die für die Jahreszeit zu hohen Infektionszahlen mit Blick auf den Herbst und Winter wieder nach unten zu bekommen.

Für Bayern bedeutet dies auch, dass die Gratis-Tests für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten nicht wie in den anderen Ländern schon am 15. September enden, sondern mindestens bis zum 1. Oktober weitergehen. So lange können sich an Flughäfen, Autobahnen und Bahnhöfen weiter alle Freiwilligen auf eine Ansteckung testen lassen. Doch die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz haben auch Folgen für das Leben in Bayern. Ein Überblick:

GROßVERANSTALTUNGEN: Wie im übrigen Deutschland sind auch in Bayern bis zum Ende des Jahres Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals oder Dorf-Schützenfeste bis mindestens 31. Dezember 2020 in der Regel verboten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sichergestellt werden kann, dass die Teilnehmer nur aus der gleichen Region oder aus umliegenden Regionen mit gleichen Entwicklungen kommen. Ob das auch das Ende für Christkindelsmärkte und Faschingsveranstaltungen bedeutet, ist noch offen, hier soll es erst zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr eine Entscheidung geben. Mit Blick auf bundesweite Sportveranstaltungen soll außerdem eine Arbeitsgruppe bis Ende Oktober Vorschläge erarbeiten.

PRIVATE VERANSTALTUNGEN: Bei der vor der Konferenz immer wieder als wichtiger Punkt genannten Frage nach Obergrenzen für private Feiern oder Veranstaltungen wie Geburtstage oder Beerdigungen konnten sich die Länder nicht einigen. Auf dem Tisch hatte ein Vorschlag mit einer Begrenzung von 25 Personen in Privaträumen und 50 Personen in Gaststätten oder Hallen gelegen. Derzeit sind in Bayern bis zu 100 Personen in geschlossenen und 200 Personen unter freiem Himmel erlaubt. Am Ende blieb aber nur ein Appell übrig, der sich an die Eigenverantwortung der Menschen richtet. Ob Bayern hier nochmals in Eigenregie verschärft, war zunächst offen.

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BUßGELDER: Wer in Bayern den Mund-Nase-Schutz etwa in Geschäften oder der Bahn verweigert, der muss - sofern es kein Versehen war - 250 Euro zahlen. Bei mehrmaligen Verstößen drohen gar 500 Euro. Damit ist das Bußgeld weiter um ein vielfaches höher als im Rest der Republik. Sachsen-Anhalt kündigte zudem schon an, auch die 50-Euro-Untergrenze nicht umsetzen zu wollen. Hinzu kommt auch: In Bayern droht auch bei Verstößen gegen Quarantäneauflagen ein Bußgeld von 2000 Euro. Hier gibt es im Rest Deutschlands weiter keine verbindliche Untergrenze.

TESTZENTREN: Die bayerische Teststrategie bleibt weiterhin gültig. Söder betonte ausdrücklich, dass er die Praxis weiterhin für richtig halte, weil so viele Infektionen gefunden würden, "wir halten daran fest". Es sei ein wichtiges Serviceangebot des Staates. Deshalb können sich auch nach dem 15. September Reiserückkehrer direkt an Autobahnen, Flughäfen und Bahnhöfen aus Nicht-Risikogebieten kostenlos testen lassen - genau wie die restliche Bevölkerung bei Ärzten und in den kommunalen Testzentren. In den anderen Bundesländern endet das Angebot kostenloser Tests für Reisende aus Nicht-Risikogebiete zum 15. September.

QUARANTÄNE: Söder betonte, dass er eine Quarantäneverordnung erst übernehmen wolle, wenn diese auch funktioniere. Man müsse aufpassen, "dass man am Schluss keine Tests mehr hat und trotzdem keiner in Quarantäne geht". Söder zweifelte konkret daran, dass die zur Durchsetzung der Quarantäne notwendigen Kontrollen in den Kommunen mit dem derzeitigen Personal möglich seien. Auch müsse die vom Bund für Anfang Oktober erhoffte Digitalisierung bei den Aussteigerkarten in Flugzeugen erst einwandfrei funktionieren. Nach seinen bisherigen Erfahrungen mit digitalen Neuerungen sei dies eine "ehrgeizige Sache". Die Regel sieht vor, dass Rückkehrer aus Risikogebieten frühestens nach dem fünften Tag in Selbstisolation mit einem negativen Test die Quarantäne beenden können.