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ROUNDUP/AfD will an Schuldenbremse festhalten: Keine gesundheitliche Notlage

BERLIN (dpa-AFX) - Die für dieses Jahr wegen der Corona-Pandemie beschlossene Schuldenaufnahme durch den Bund ist aus Sicht der AfD-Fraktion überflüssig. "Eine gesundheitliche Notlage ist weiterhin nicht gegeben", sagte der AfD-Haushaltspolitiker Peter Boehringer am Donnerstag im Bundestag. Der CSU-Abgeordnete Reinhard Brandl warf der AfD vor, sie erzeuge durch Verschwörungstheorien und das Leugnen wissenschaftlicher Fakten ein Klima, das die Ausbreitung von Sars-CoV-2 begünstige. Brandl sagte: "Wenn der Virus eine Stimme hätte, dann würde er AfD wählen."

Die AfD-Fraktion warb dafür, das Gesetz über die Feststellung des Plans für das Haushaltsjahr 2021 vom Bundesverfassungsgericht auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüfen zu lassen. Eckhardt Rehberg (CDU) hielt dagegen, die gesundheitliche Notlage sei aktuell nur deshalb nicht gegeben, "weil wir gehandelt haben". Der AfD hielt er vor: "Sie wollen, dass Deutschland im Chaos versinkt."

Bei aller berechtigten Kritik am Haushaltsgesetz 2021 sei der Gang nach Karlsruhe der falsche Weg, sagte Otto Fricke (FDP). Das Parlament solle seinen eigenen Beurteilungsspielraum nicht noch weiter beschneiden. Vielmehr müssten mehr Entscheidungen, die in dieser Pandemie wichtig seien, im Bundestag entschieden werden. Dazu zähle beispielsweise die Frage, welche Gruppen wann geimpft werden.

Ein Beharren auf der Schuldenbremse in diesen Zeiten würde eine Streichung des Kurzarbeitergelds und eine Streichung der Unternehmenshilfen bedeuten, sagte Dennis Rohde (SPD) - "das kann keiner ernsthaft wollen". Die Linke bezeichnete die Schuldenbremse als historischen Fehler. Die Grünen erklärten, sie wollten die Schuldenbremse nicht abschaffen. Sie müsse jedoch ergänzt werden um eine Regelung zu notwendigen Investitionen.

Der Bundestag hatte - wie bereits 2020 - die Schuldenbremse im Grundgesetz außer Kraft gesetzt. Eigentlich müssen Einnahmen und Ausgaben im Bundeshaushalt weitestgehend ohne neue Kredite ausgeglichen werden. Die Schuldenbremse ermöglicht nur eine minimale Verschuldung von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Eine Ausnahme kann der Bundestag nur in Notfällen, etwa im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, beschließen.