ROUNDUP: 7 Milliarden mehr durch CO2-Preis und Rückkehr zu alter Umsatzsteuer

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BERLIN (dpa-AFX) -Eine Rückkehr zum regulären Umsatzsteuersatz in der Gastronomie und bei Gas- und Fernwärme sowie ein stärkerer Anstieg des CO2-Preises dürften deutliche Mehreinnahmen für den Staat bedeuten. Nach Angaben aus der Bundesregierung könnten die zum Jahreswechsel erwarteten Änderungen im kommenden Jahr zusammengerechnet zu etwa 7,2 Milliarden Euro Mehreinnahmen führen.

Würde die seit der Corona-Krise geltende Umsatzsteuer-Reduzierung von 19 auf 7 Prozent in der Gastronomie über den Jahreswechsel hinaus beibehalten, müssten die öffentlichen Haushalte im kommenden Jahr auf weitere 3,4 Milliarden Euro Steuereinnahmen verzichten, wie aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht hervorgeht. Sie lag der Deutschen Presse-Agentur vor.

Wird auch bei Gas- und Fernwärme schon ab Januar wieder der übliche Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent angesetzt, statt wie ursprünglich geplant erst im April, bringt das 2,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen. Außerdem fließen laut Regierungsantwort zusätzliche 1,3 Milliarden Euro durch die stärkere CO2-Preis-Erhöhung für Heizen und Tanken in die Staatskasse. Zum Jahreswechsel soll der CO2-Preis von 30 auf 40 Euro statt wie zuerst geplant auf 35 Euro pro Tonne steigen.

Das Bundeskabinett hatte die stärkere CO2-Preisanhebung im Sommer mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz auf den Weg gebracht, über das derzeit noch im Bundestag beraten wird. Angesichts wieder gesunkener Gaspreise hält sie es nicht mehr für erforderlich, den ermäßigten Steuersatz für Gas- und Fernwärme über den Jahreswechsel hinaus fortzuführen. Hier ist eine entsprechende Regelung aber noch nicht beschlossen. Sie wird nach Angaben einer Regierungssprecherin in das Wachstumschancengesetz aufgenommen, über das derzeit ebenfalls im Bundestag noch beraten wird.

Die Mehrwertsteuerermäßigung in der Gastronomie läuft planmäßig zum Jahresende aus. Theoretisch könnte das durch eine gesetzliche Neuregelung noch geändert werden. Konkrete Pläne dafür gab es zuletzt nicht. FDP und Bundesfinanzministerium hatten darauf verwiesen, dass zunächst die neue Steuerschätzung abgewartet werden müsse.