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ROUNDUP 2/Zu wenige Mitglieder da: RBB-Rundfunkrat verschiebt Sondersitzung

(neu: Details)

BERLIN (dpa-AFX) - Eine extra als Sondertreffen anberaumte Sitzung des RBB-Rundfunkrats muss um eine Woche verschoben werden. Am Freitag erschienen zu wenige Mitglieder in Berlin, das Gremium war nicht beschlussfähig, wie der Ratsvorsitzende Ralf Roggenbuck zum Start der Sitzung sagte. Er nannte den kommenden Freitag als Ausweichtermin und schloss nach nur wenigen Minuten die Sitzung wieder.

Eigentlich wollte sich das Kontrollgremium des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) mit den Anwaltskosten des Senders rund um die Aufklärung des Filz-Skandals im Sender auseinandersetzen. Intendantin Katrin Vernau sollte Bericht erstatten. Hintergrund war ein RBB-Bericht von Wochenbeginn gewesen, der auch die Frage aufwarf, wie effizient Kosten für Anwälte eingesetzt werden und wie genau deren Auftrag heißt.

Roggenbuck sagte der dpa, dass 13 Mitglieder physisch anwesend gewesen seien. 15 wären für eine Mehrheit nötig gewesen. Der Rat setzt sich aus 29 Mitgliedern zusammen.

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In einem am Donnerstag im betriebseigenen Intranet veröffentlichten Schreiben an die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders hatte Senderchefin Vernau bereits vier Kanzleien aufgelistet, auf die sich Kosten von rund 1,4 Millionen Euro im Zeitraum Ende Juni bis Jahresende 2022 verteilen.

Davon entfällt knapp eine Million auf die Kanzlei, die nach Senderangaben im Sommer vom Kontrollgremium Verwaltungsrat und der RBB-Compliance-Beauftragten zur Aufklärung des RBB-Skandals hinzugezogen worden ist. Ein Teilbericht liegt bereits vor, ein Abschlussbericht steht aber noch aus.

Von dieser Kanzlei hieß es am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: Man bestätige, seit Juli 2022 von der Compliance-Beauftragten und dem Verwaltungsrat mandatiert zu sein. "Ausschließlicher Gegenstand des Mandats ist die unabhängige Aufklärung, Prüfung und rechtliche Bewertung möglicher Regelverstöße bzw. möglicher Pflichtverletzungen beim RBB." Dazu müssten tausende Dokumente und E-Mails aus den vergangenen Jahren gesichtet und bewertet werden.

Weiter hieß es von der Kanzlei, man habe von Anfang an deutlich gemacht, "dass die Durchführung einer solchen unabhängigen Untersuchung nicht mit einer Beratung des RBB zu anderen Rechtsthemen vereinbar ist." Für andere Rechtsdisziplinen wie beispielsweise Arbeitsrecht oder Strafrecht seien daher darauf spezialisierte Kanzleien direkt vom Sender beauftragt worden. "Der wesentliche Zweck des Mandats besteht in der Entwicklung von Handlungsempfehlungen und der Verbesserung von Prozessen auf Basis einer fundierten rechtlichen Beurteilung."