Werbung
Deutsche Märkte schließen in 8 Stunden 8 Minuten
  • DAX

    17.925,32
    -7,36 (-0,04%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.977,94
    -4,82 (-0,10%)
     
  • Dow Jones 30

    38.790,43
    +75,63 (+0,20%)
     
  • Gold

    2.156,70
    -7,60 (-0,35%)
     
  • EUR/USD

    1,0850
    -0,0027 (-0,25%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.967,44
    -3.634,71 (-5,81%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    82,50
    -0,22 (-0,27%)
     
  • MDAX

    26.085,01
    -51,34 (-0,20%)
     
  • TecDAX

    3.371,05
    -12,60 (-0,37%)
     
  • SDAX

    13.873,30
    -7,91 (-0,06%)
     
  • Nikkei 225

    40.003,60
    +263,20 (+0,66%)
     
  • FTSE 100

    7.725,01
    +2,46 (+0,03%)
     
  • CAC 40

    8.149,75
    +1,61 (+0,02%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.103,45
    +130,25 (+0,82%)
     

ROUNDUP 2: Vermieter sollen künftig Hälfte der Kosten für CO2-Preis tragen

(neu: 3. und 4. Absatz mit Erläuterungen zum CO2-Preis ergänzt)

BERLIN (dpa-AFX) - Vermieter sollen künftig die Hälfte der Kosten für den seit 1. Januar geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas tragen. Das geht aus einem Beschluss hervor, den die Bundesregierung am Mittwoch begleitend zum geänderten Klimaschutzgesetz gefasst hat. Wochenlang hatte die große Koalition über eine faire Lastenverteilung zwischen Mietern und Vermietern gestritten und keine Einigung erzielt. Grüne und SPD hatten sich für eine Entlastung von Mietern ausgesprochen, während die Union argumentiert hatte, dass Vermieter nicht für den Strom- und Wärmeverbrauch von Mietern verantwortlich seien.

Die Teil-Entlastung von Mietern, über die zuerst der "Spiegel" berichtete, ist Teil eines Kabinettsbeschlusses, den die Bundesregierung am Mittwoch gemeinsam mit dem geänderten Bundes-Klimaschutzgesetz gefasst hat.

Seit 1. Januar gilt in Deutschland ein CO2-Preis auf Öl und Gas. Er beträgt derzeit 25 Euro pro Tonne CO2. Durch Heizen und Mobilität entstehen seitdem den Bürgern in Deutschland höhere Kosten. Beim CO2-Preis beim Heizen würden die Vermieter nach der neuen Regelung nun zur Kasse gebeten, um die Zusatzkosten mitzutragen, die innerhalb eines Mietverhältnisses entstehen, etwa für Strom und Heizung.

WERBUNG

Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass sich durch eine Teil-Kostenübernahme vonseiten der Vermieter eine deutliche Entlastung von Mietern ergeben wird. In Beispielrechnungen zeigt das Ministerium auf, dass sich die Gesamtkosten etwa für eine zur Miete lebende Familie mit einem Kind und ohne Auto um die Hälfte verringern, wenn Vermieter 50 Prozent des CO2-Preises übernehmen. Eine alleinlebende Rentnerin auf dem Land, die zur Miete wohnt und ein Auto besitzt, würde demnach beim Heizen 45,20 Euro sparen, wenn CO2-Preis-Zusatzkosten von 121,30 Euro zugrundegelegt werden.

In dem begleitenden Kabinettsbeschluss verpflichtet sich die Bundesregierung auch noch zusätzliche acht Milliarden Euro zur Finanzierung weiterer Klimaschutzmaßnahmen bereitzustellen. Auch die Standards für Neubauprojekte sollen angehoben werden, um weitere Anreize für klimafreundliche Lösungen im Bausektor zu schaffen.

Als weitere Schwerpunkte sieht der Plan einen Investitionspakt mit der Industrie für "klimafreundliche Produktion in Deutschland", eine Förderung des Einsatzes von Wasserstoff zur Energiegewinnung und eine stärkere Nutzung des Potenzials natürlicher CO2-Senken vor. Außerdem will die Regierung prüfen, ob zur Finanzierung eines Teils der Vorhaben klimaschädliche Subventionen wegfallen können.