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ROUNDUP 2: Separatisten verurteilen Ausländer in ukrainischer Armee zum Tod

(neu: Reaktion der britischen Regierung)

DONEZK (dpa-AFX) - Das Oberste Gericht der separatistischen Donezker Volksrepublik (DVR) hat drei ausländische Kämpfer in den Reihen der ukrainischen Streitkräfte als Söldner zum Tode verurteilt. Die Todesstrafe werde für "alle Verbrechen zusammengenommen" verhängt, hieß es laut der russischen Nachrichtenagentur Tass in der Urteilsbegründung. Bei den Angeklagten handelt es sich um zwei Briten und einen Marokkaner. Sie können innerhalb eines Monats gegen das Urteil noch Berufung einlegen.

Russische Medien teilten zudem mit, dass die drei Männer die Möglichkeit hätten, ein Gnadengesuch an die Führung der prorussischen Separatistenrepublik zu stellen. Werde dies angenommen, könne die Todesstrafe in lebenslange Haft oder 25 Jahre Strafkolonie umgewandelt werden, hieße es.

Die britische Außenministerin Liz Truss bezeichnete die Todesstrafe als "Scheinurteil ohne jegliche Legitimität". Aus der Downing Street hieß es zudem, man sei tief besorgt und werde mit den ukrainischen Behörden weiter zusammenarbeiten, um auf die Freilassung von gefangen genommenen britischen Staatsbürgern, die an der Seite der Ukraine gekämpft hätten, hinzuarbeiten.

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Der Prozess gegen die drei Männer hatte am Mittwoch unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit begonnen. Ihnen werden Handlungen zur gewaltsamen Machtergreifung vorgeworfen. Laut Gericht haben die Angeklagten "ihre Schuld gestanden". Einer der Männer habe zudem "zugegeben, in Terroranschlägen geschult worden zu sein".

Die beiden Briten waren Mitte April in der südostukrainischen Hafenstadt Mariupol von prorussischen Kräften gefangen genommen worden. Beide hatten laut Medienberichten schon vor dem Krieg in der Ukraine gelebt und auch dort geheiratet.

Nach dem russischen Einmarsch kämpften sie auf der Seite der ukrainischen Armee. Die russische Führung hatte allerdings in der Vergangenheit mehrfach erklärt, Ausländer generell als Söldner zu betrachten. Sie würden nicht als Kombattanten gelten und auf sie würden auch nicht die internationalen Gesetze zum Schutz von Kriegsgefangenen angewendet, drohte jüngst der Sprecher des russischen Verteidigungsministeriums, Igor Konaschenkow.

In Russland gilt ein Moratorium auf die Todesstrafe. In den Separatistenrepubliken gilt dieses Moratorium hingegen nicht. Laut Medienberichten könnte die Hinrichtung durch Erschießen vollzogen werden.