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Rotes Kreuz erhält in Schweizer Zug zurückgelassene Goldbarren

Ein vor dreieinhalb Jahren unter ungeklärten Umständen in einem Schweizer Zug zurückgelassener Goldschatz kommt laut einer Justizentscheidung dem Roten Kreuz zugute. (DAVID GRAY)
Ein vor dreieinhalb Jahren unter ungeklärten Umständen in einem Schweizer Zug zurückgelassener Goldschatz kommt laut einer Justizentscheidung dem Roten Kreuz zugute. (DAVID GRAY)

Ein vor dreieinhalb Jahren unter ungeklärten Umständen in einem Schweizer Zug zurückgelassener Goldschatz kommt laut einer Justizentscheidung dem Roten Kreuz zugute. Wie die Staatsanwaltschaft von Luzern am Freitag mitteilte, hatte ein Zugbegleiter im Oktober 2019 im Zug zwischen St. Gallen und Luzern ein Paket mit 120 Goldbarren im Gesamtgewicht von 3,7 Kilo gefunden. Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte der Besitzer des Goldschatzes nicht aufgespürt werden.

Das Paket trug unter anderem die Aufschrift "IKRK Wertsendung" - offensichtlich war damit das Internationale Komitee vom Roten Kreuz mit Sitz in Genf gemeint. "Da das Paket an das IKRK adressiert war, kann davon ausgegangen werden, dass der unbekannte Besitzer das Gold dieser Organisation übergeben wollte", erklärte die Staatsanwaltschaft. Dies werde nun umgesetzt.

Den genauen Wert des Goldfunds nannte die Ermittlungsbehörde nicht. Gold in Barrenform wird derzeit für rund 55.000 Euro pro Kilo gehandelt.

gt/se