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Rosneft-Klage: Bundesverwaltungsgericht unterbricht Verhandlung

LEIPZIG (dpa-AFX) -Im Verfahren um eine Klage des russischen Staatskonzerns Rosneft gegen die Bundesregierung hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwochnachmittag die mündliche Verhandlung zunächst unterbrochen. Die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab kündigte eine "Zwischenberatung" der Richterinnen und Richter an. Erst danach wollte sie (gegen 17.30 Uhr) mitteilen, wie das Verfahren weiter geht und wann ein Urteil verkündet werden könnte.

Der russische Ölkonzern Rosneft klagt gegen die Treuhandverwaltung seiner beiden deutschen Tochterfirmen Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing durch die Bundesnetzagentur. Der Bund hatte die beiden Rosneft-Töchter im September mit der Begründung unter seine Kontrolle gebracht, dass sonst Gefahr für die Versorgungssicherheit drohe.

Hintergrund ist der deutsche Verzicht auf russisches Rohöl nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Rosneft ist großteils in russischem Staatsbesitz. Die Töchter sind Mehrheitseigner der wichtigen PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt. Sie importierten noch 2022 überwiegend russisches Öl über die Druschba-Leitung und hatten nach Darstellung des Bundes kein Interesse, davon abzurücken. Zudem halten sie Anteile an weiteren Raffinerien in Deutschland.

Das Bundesverwaltungsgericht ist in dem Verfahren erste und letzte Instanz.