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„Robin Hood“ der Kleinanleger muss vier Jahre ins Gefängnis

Das Landgericht Saarbrücken hat den Detektiv verurteilt. Ihm droht weiterer Ärger: Er soll versucht haben, 8,3 Millionen Euro Steuern zu hinterziehen.

Er galt als prominenter Kämpfer für reingelegte Sparer - doch nun geriet er selbst auf die schiefe Bahn. Seit Januar musste sich der Wirtschafts-Detektiv Medard Fuchsgruber wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Untreue sowie Insolvenzverschleppung und Urkundenfälschung verantworten. Am Ende sah er keinen anderen Ausweg mehr, als die Verständigung mit Staatsanwaltschaft und Gericht zu suchen.

Sein Anwalt verlas am Mittwoch ein knappes Geständnis. Der 55-Jährige Fuchsgruber räumte darin ein, mehr als 800.000 Euro veruntreut zu haben. Erkrankungen hätten seine kognitiven Fähigkeiten beeinflusst. Kurz darauf verkündete das Saarbrücker Landgericht sein Urteil: vier Jahre Haft für den bekannten Privatfahnder.

Die Untersuchungshaft in der Saarbrücker JVA „Lerchesflur“ hatte dem Detektiv zuletzt sichtbar zugesetzt. „Vor dem Hintergrund war das Urteil das Beste, das herauszuholen war“, sagte sein Strafverteidiger Christian Schmitt dem Handelsblatt. Er ließ offen, ob er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen werde. Bis Fuchsgruber die Strafe antreten muss, kommt er nun frei. Das war sein großer Wunsch und Bestandteil des Deals.

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Fuchsgruber selbst schwieg auch am letzten Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Detektiv fast 250 einzelne Straftaten vorgeworfen. Auch wenn einige Anklagepunkte dank des Deals eingestellt wurden, erkannte das Gericht Fuchsgruber wegen gewerbsmäßiger Untreue in 195 Fällen für schuldig. Den von ihm verursachten Schaden bezifferte es auf knapp unter einer Million Euro.

Besonders auf zwei Tatkomplexe kam es an. Von 2010 bis 2012 hatten mehr als 140 Opfer des „Dominion“-Schneeballsystems den Detektiv beauftragt, möglichst viel ihres investierten Geldes zu retten. Der Ermittler war zunächst erfolgreich. In Vergleichen mit einer Bank sicherte er 1,5 Millionen Euro, die bei ihm auf einem Konto eingingen. Statt das Geld vollständig auszuschütten, veruntreute er jedoch die Hälfte, urteilten die Richter um die Vorsitzende der Kammer Christiane Schmitt.

Opfer werden nicht viel Geld wiedersehen

Der zweite Komplex fällt in seine Zeit als Geschäftsführer des Leipziger Energiehändlers Rot Direkt GmbH. Das Unternehmen war in Schieflage geraten. Fuchsgruber sollte Gelder sichern, die ein Amtsvorgänger ins Ausland verschoben haben soll. Stattdessen griff er nach Ansicht der Richter selbst in die Kasse und nahm unberechtigt 288.000 Euro für sich und seine Firmen heraus.

Den Opfern bringt der Schuldspruch symbolische Genugtuung, viel Geld werden sie nicht wiedersehen. Fuchsgruber ist finanziell völlig am Ende. Sein Insolvenzverwalter meldete Mitte Februar „drohende Masseunzulänglichkeit“ an. „Fuchsgruber steht vor den Scherben seines Lebens“, resümierte auch Verteidiger Schmitt.

Den Absturz des Detektivs hatte lange niemand kommen sehen. Jahrzehnte lebte er von seinem tadellosen Ruf. Wenn Millionen Euro am grauen Kapitalmarkt versickerten, jagte Fuchsgruber den Zockern und Ganoven hinterher. Seine Schaubilder fragwürdiger Firmennetze füllten Wände und sind bei Anlegeranwälten noch heute legendär. Bei Zeitungen und Fernsehen galt er als kompetenter Interviewpartner, der in einfachen Worten die großen Skandale erklärte. Eine Zeitung taufte ihn „Robin Hood“ der Kleinanleger.

Zweite Anklage in Leipzig

Doch von selbstlosen Heldentaten sprechen heute nur noch wenige. Selbst am Tiefpunkt seiner Karriere ist der juristische Ärger nicht ausgestanden. Nach Informationen des Handelsblatts hat ihn auch die Leipziger Staatsanwaltschaft angeklagt, weil er versucht haben soll, 8,3 Millionen Euro Steuern zu hinterziehen.

Die Anklage von Dezember 2019 ist noch frisch. Das Landgericht hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens bislang nicht entschieden. Hintergrund ist erneut seine Zeit als Geschäftsführer der Rot Direkt GmbH, dabei war Fuchsgruber dort wenige Monate von Dezember 2015 bis August 2016 beschäftigt. In dieser Zeit geriet der Detektiv jedoch in den Strudel eines internationalen Wirtschaftskrimis, der ihn möglicherweise überforderte.

Das Leipziger Unternehmen war damals tief verstrickt in ein illegales Umsatzsteuerkarussell mit CO2-Emissionszertifikaten, das 2015 deutschlandweit für Schlagzeilen sorgte, weil Manager der Deutschen Bank mitmischten. Insgesamt 50 Firmen sollen den Fiskus betrogen haben. Den Schaden bezifferten Ermittler der Soko „Odin“ mit 850 Millionen Euro.

Vereinfacht dargestellt lief es laut Anklage so ab: Ein Händler – oft eine Briefkastenfirma – kaufte die Zertifikate im Ausland ein und schlug beim Weiterverkauf die 19 Prozent Umsatzsteuer drauf, ohne dieses Geld jedoch an den Fiskus abzuführen. Dann wanderten die Verschmutzungsrechte durch eine Kaskade von Firmen, was nur der Verschleierung diente. Das letzte Unternehmen in der Reihe verkaufte die Zertifikate wieder ins Ausland, ließ sich dabei aber die Steuer vom Fiskus erstatten. Die Beute in der Briefkastenfirma war zu dem Zeitpunkt längst verschwunden. Den Schaden hatte der Steuerzahler.

Umsatzsteuerkarusselle gelten als populäre Masche der organisierten Wirtschaftskriminalität. Laut Recherchezentrum Correctiv entsteht durch sie in Deutschland jährlich ein Schaden von mehr als fünf Milliarden Euro. CO2-Zertifikate boten sich zum Missbrauch an, weil ihr Handel digital erfolgt und keine physischen Waren transportiert werden müssen.

Verhängnisvolle Unterschrift

Die Rot Direkt GmbH und mit ihr verbundene Firmen seien wichtige Zwischenhändler in diesem CO2-Karussell gewesen. Das jedenfalls schreibt der Leipziger Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch. In seinen Berichten ist das Vorgehen nachzulesen, denn die Rot Direkt ist heute pleite. Von 2009 bis 2010 sollen die Leipziger Zertifikate im Wert von 211 Millionen Euro gehandelt haben. Dabei sei insgesamt ein Steuerschaden von 43 Millionen entstanden, glaubt die Staatsanwaltschaft. Erst eine europaweite Razzia habe die Geschäfte abrupt gestoppt.

Die Strafverfolger haben inzwischen zwei mutmaßliche Haupttäter – beide Amtsvorgänger von Fuchsgruber – angeklagt. Deren Prozess soll in der zweiten Jahreshälfte starten, teilte das Landgericht auf Anfrage mit. Viel Zeit kann es sich nicht mehr lassen, sonst droht die Verjährung.

Als Fuchsgruber den Job als Aufklärer in Leipzig antrat, seien ihm der große mutmaßliche Raubzug und die Verstrickungen seines neuen Arbeitgebers bekannt gewesen, sagen Zeugen. Trotzdem unterschrieb der Detektiv offenbar ein verhängnisvolles Papier. Die Steuerfahndung sieht es so: In der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2014 habe Fuchsgruber eine Vorsteuer von 8,3 Millionen Euro geltend gemacht – zu Unrecht, weil diese auf den Betrugsgeschäften basierte. Der Privatermittler hätte das erkennen müssen, urteilte das Finanzamt und zeigte ihn wegen versuchter Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall an.

Vergleich über 15,5 Millionen Euro

Warum sich Fuchsgruber mit einer einzigen Unterschrift in die Bredouille brachte, kann nur spekuliert werden. Ein Wegbegleiter sagt, er würde sich nicht wundern, wenn der zuweilen etwas unorganisierte Detektiv die Steuererklärung gar nicht gelesen hätte. Möglicherweise sei er auch schlecht beraten gewesen oder habe die Dimension des CO2-Karussells nicht so klar durchblickt, wie er sich einbildete.

Die Aufarbeitung dieser Karusselle ist sehr kompliziert. Noch zehn Jahre später streiten hochdotierte Juristen über den Leipziger Fall. Insolvenzverwalter Bauch bereitet eine Klage gegen die Deutsche Bank vor, den früheren Handelspartner im Karussell. Er will die Transfers der Zertifikate anfechten und dafür die 211 Millionen Euro vom Geldhaus erstattet bekommen. Die Bank bestreitet bislang die Forderung, kam ihm aber ein Stück entgegen. Ein Vergleichsangebot über 15,5 Millionen Euro lehnten die Gläubiger im vergangenen Jahr ab.

Heute kann Fuchsgruber die Querelen um seinen Ex-Arbeitgeber nur noch aus der Ferne verfolgen. Er ist inzwischen nach Nordrhein-Westfalen gezogen. Müsste er dort seine Haft antreten, könnte er früh in den offenen Vollzug wechseln, sofern er eine Arbeitsstelle nachweist. Das Landgericht Saarbrücken teilte mit, dass bei einer zweiten Verurteilung in der Steuersache eine Gesamtstrafe gebildet werden könne. Eine zügige Lösung wäre denkbar. Strafverteidiger Schmitt möchte dazu nichts sagen. Nur so viel: Es gebe Gespräche mit Landgericht und Staatsanwaltschaft in Leipzig.