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Ringen um zwölf Euro: DGB-Forderung sorgt für Streit

Dem DGB geht die Anpassung des Mindestlohns zu langsam, die Gewerkschaften fordern, dass der Staat nun eingreift. Scharfer Widerspruch kommt aus Politik und Wirtschaft.

An diesem Donnerstag wollen sie noch einmal richtig Rabatz machen. Draußen vor dem Leonardo-Royal-Hotel in Frankfurt werden sich Beschäftigte von McDonald’s, Burger King, Starbucks, Nordsee oder Pizza Hut versammeln und für faire Löhne trommeln.

Drinnen setzen sich hinter verschlossenen Türen die Delegationen des Bundesverbands der Systemgastronomie (BdS) und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zur zweiten Runde ihrer Tarifverhandlungen zusammen. „Zwölf Euro pro Stunde mindestens“, lautet die Forderung der Gewerkschaft – sonst werde es keinen Abschluss geben, sagt NGG-Vize und Verhandlungsführer Freddy Adjan.

Die Untergrenze, die hier tariflich eingezogen werden soll, hat Symbolcharakter. SPD und Grüne wollen den gesetzlichen Mindestlohn auf zwölf Euro anheben. Um im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen zu sein, muss ein Vollzeitbeschäftigter sogar fast 13 Euro pro Stunde verdienen. Die Linkspartei hat ihre Mindestlohnforderung deshalb gerade auf diese Höhe geschraubt.

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Wenn McDonald’s in Deutschland 3,5 Milliarden Euro Umsatz mache, dann könne es doch nicht sein, dass der Staat einen Teil der Beschäftigten mit Steuergeld subventionieren müsse, sagt NGG-Vize Adjan (siehe Interview).

Das sieht auch der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann, so. Er hatte am Mittwoch im Handelsblatt den Staat zum Eingreifen aufgefordert, wenn die zuständige Mindestlohnkommission sich nicht auf eine Anhebung der Lohnuntergrenze auf zwölf Euro einigen könne.

Kritik aus der CDU

Der Widerspruch aus Politik und Wirtschaft ließ nicht lange auf sich warten: „Mindestlöhne werden in der Mindestlohnkommission vereinbart, nicht im Deutschen Bundestag. Dazu steht die Union, und daran wird sich nichts ändern“, sagte der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion und Fraktionsvize Carsten Linnemann (CDU). Ähnlich hatte sich auch Parteichefin Annegret Kramp-Karrenbauer geäußert.

„Der Ruf nach politischen Eingriffen in die Lohnfindung schadet der Tarifbindung und beschneidet darüber hinaus massiv die wichtige Rolle der Sozialpartner“, kritisierte die BdS-Hauptgeschäftsführerin Andrea Belegante. Nicht nur bei der Systemgastronomie würde ein politisch gesetzter Mindestlohn von zwölf Euro tief in das Tarif- und Lohngefüge eingreifen.

Nach Angaben der Mindestlohnkommission verdienen derzeit knapp 30 Prozent der Beschäftigten noch weniger. Das mit je drei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern und zwei nicht stimmberechtigten Wissenschaftlern besetzte Gremium hat den Mindestlohn bisher zweimal angepasst. 2015 ist er mit 8,50 Euro brutto pro Stunde gestartet, seit Jahresbeginn liegt er bei 9,35 Euro.

Die Kommission soll sich laut Gesetz „nachlaufend“ an der Tariflohnentwicklung orientieren. In einer „Gesamtabwägung“ muss sie aber auch den Schutz der Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Arbeitsmarktlage berücksichtigen.

Laut ihrer Geschäftsordnung kann die Kommission von der Tariforientierung aber nur mit Zweidrittelmehrheit abweichen – also nicht gegen den Widerstand der Arbeitgeber- oder der Arbeitnehmerseite. Der CDU-Parteitag hatte sie deshalb im Dezember aufgefordert, sich eine neue Geschäftsordnung zu geben und „von der geübten Praxis einer quasiautomatischen Erhöhung anhand des Tarifindexes abzurücken“.

Durchschnittliche Erhöhung um zwei Prozent

Nicht nur dem CDU-Sozialflügel geht die Anpassung der Lohnuntergrenze zu langsam vonstatten. Bei einer durchschnittlichen Erhöhung von zwei Prozent pro Jahr – wie in den Jahren 2015 bis 2020 – wäre die Zwölf-Euro-Marke erst im Jahr 2033 überschritten.

Doch die Wirtschaft warnt, das bewährte Verfahren über Bord zu werfen: „Eine abrupte Anhebung auf zwölf Euro und damit im internationalen Vergleich auf einen der allerhöchsten Mindestlöhne widerspricht jedem wirtschaftlichen Sachverstand“, sagt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke. Tatsächlich würde Deutschland den bisherigen europäischen Spitzenwert Luxemburgs, wo die Lohnuntergrenze bei 11,97 Euro liegt, übertreffen.

Ein staatlich festgelegter Mindestlohn würde etliche Tarifverträge unterminieren, die mit angemessenen Einstiegslöhnen Beschäftigungschancen auch für Geringqualifizierte schaffen, warnte Schwannecke.

Ähnlich sieht das der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth: „Eine überproportionale Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns aufgrund politischer Erwägungen wäre ein massiver Eingriff in die Tarifautonomie, weil sämtliche Tarifverträge unterhalb von zwölf Euro einfach verdrängt würden“, sagt Genth. Und das, obwohl nur die Tarifvertragsparteien die wirtschaftliche Belastbarkeit der Unternehmen ihrer Branche angemessen beurteilen könnten.

Derzeit liegt auch eine Reihe tariflicher Branchenmindestlöhne zum Teil noch deutlich unter zwölf Euro, etwa in der Zeitarbeit, der Abfallwirtschaft oder der Gebäudereinigung. Der Eingriff in die Tarifautonomie kann auch die Arbeitnehmervertreter nicht unberührt lassen.

Grundsätzlich sei es Anspruch der Gewerkschaften, selbst für anständige Löhne zu sorgen, sagt NGG-Vize Adjan. Wenn es aber nicht gelinge, untere Lohngruppen anzuheben, könne der Staat nicht untätig zuschauen. Sonst sei der soziale Frieden gefährdet.

Wer den Mindestlohn automatisch mit hohem Armutsrisiko gleichsetze, verkenne allerdings die statistischen Realitäten, sagt dazu der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgebervereinigung BDA, Steffen Kampeter, der selbst in der Mindestlohnkommission sitzt. Armutsgefährdet seien vor allem Menschen, die keiner Arbeit nachgingen und noch dazu gering gebildet seien. „Versäumnisse in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik lassen sich nicht einfach mit einer außerordentlichen Mindestlohnanhebung wegwischen“, betont Kampeter.

BdS-Verhandlungsführerin Belegante hofft weiter, dass in der Systemgastronomie ein Abschluss gelingt, mit dem Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen leben können: „Im Angesicht einer wirtschaftlichen Eintrübung kann es nicht im Interesse der Gewerkschaften sein, die wirtschaftliche Stabilität der Branche zu gefährden.“