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Riester-Auszahlphase: Diese 5 Möglichkeiten gibt es

Leipzig/Berlin (dpa/tmn) - Frühestens ab dem 60. beziehungsweise ab dem 62. Lebensjahr kommen Riester-Sparer in die sogenannte Auszahlphase - je nachdem, ob der Vertrag vor oder nach 2012 geschlossen worden ist. Manche Verträge können auch spätere Renteneintritte vorsehen.

Doch egal wie - Sparer sollten sich rechtzeitig vor Beginn der Auszahlung darüber Gedanken machen, wie das angesparte Kapital konkret zu ihnen zurückfließen soll. Am besten ist es, sich frühzeitig ein Angebot seines Versicherers oder seiner Bank einzuholen.

Welche Auszahlvariante am Ende die Richtige ist, hängt vom Einzelfall ab. Katharina Lawrence von der Verbraucherzentrale Hessen rät, für die fachmännische Bewertung einen Steuerberater aufzusuchen. Diese fünf Möglichkeiten gibt es:

1. Verrentung

Laut der Zeitschrift «Finanztest» (8/2022) ist die Auszahlung des Riester-Geldes als lebenslange Rente die Standardvariante. Wer sich für diese Form der Auszahlung entscheidet, bekommt von seinem Vertragspartner monatlich eine festgelegte, versteuerte Rente überwiesen - bis zum Tod, auch wenn das Guthaben aufgebraucht ist.

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Wie hoch die garantierte Rente ist, hängt davon ab, wie viel Kapital gebildet wurde, wie alt Sparer bei Rentenbeginn sind und davon, wie kundenfreundlich der Anbieter das gebildete Kapital verrentet.

«Finanztest» zufolge müssen Kundinnen und Kunden, die sich für die Verrentung ihrer Riester entscheiden, in der Regel sehr alt werden, um mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen ausbezahlt zu bekommen. Versicherer kalkulieren oft mit einer relativ langen Lebenserwartung. Darum seien besonders die Verträge attraktiv, die vor Erreichen der durchschnittlichen Lebenserwartung ins Plus drehen.

Aber nicht alleine die Rendite sei ausschlaggebend, sondern auch die persönliche Situation, so die Tester. Für Menschen, die im Alter auf ein Zusatzeinkommen angewiesen sind, könne selbst eine schlechte Riester-Verrentung gut geeignet sein.

2. Teilauszahlung

Zum Renteneintritt ein neues Auto anschaffen? Oder eine große Reise unternehmen? Wer auf einen Schlag viel Geld braucht, kann sich einen Teil des Riester-Guthabens auszahlen lassen. Bis zu 30 Prozent davon, ohne die staatliche Förderung zu verlieren, sagt Verbraucherschützerin Lawrence. Aber: Auch die Teilauszahlung wird versteuert. Die restlichen 70 Prozent des Kapitals werden dann verrentet.

Laut «Finanztest» sollten Versicherte anhand ihrer persönlichen finanziellen Situation entscheiden, ob ihnen die durch die Teilauszahlung reduzierte Rente ausreicht, um ihre laufenden Kosten zu decken. Auch sollten sie überprüfen, ob das Verrentungsangebot insgesamt akzeptabel ist.

3. Investition in Wohneigentum

Ob Pflegeheim, seniorengerechter Umbau oder die kleinere Wohnung: Im Alter kann sich die Wohnsituation durchaus noch einmal verändern. Auch hier kann Riestergeld helfen.

Lawrence zufolge ist es zum Beispiel möglich, das Kapital in den Kauf einer neuen, selbst genutzten Immobilie zu stecken oder damit ein bestehendes Immobiliendarlehen zu tilgen. Voraussetzung: Der Vertragsinhaber selbst oder dessen Ehepartner muss im Grundbuch eingetragen, das Guthaben bis zum 68. Lebensjahr in die Immobilie geflossen sein.

Wer möchte, kann mit dem Ersparten auch seine Immobilie senioren- oder behindertengerecht umbauen. Die Gesamtinvestition muss dann mindestens 20.000 Euro betragen, wenigstens die Hälfte davon muss für seniorengerechte Umbaumaßnahmen gemäß DIN 18040 verwendet werden.

Außerdem lassen sich mit Riestergeld zertifizierte Dauerwohnrechte eines Senioren- oder Pflegeheims kaufen. Auch der Erwerb von zertifizierten Genossenschaftsanteilen für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung ist eine Option.

Wer sein Riester-Guthaben für Wohneigentum einsetzen möchte, muss die Auszahlung des Geldes bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragen. Ohne deren Bescheid zahlt der Anbieter das Geld laut «Finanztest» nicht aus. Mindestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlungsphase muss der vollständige Antrag dort gestellt worden sein, sonst wird aus dem Vorhaben nichts. Verbraucherschützerin Lawrence rät daher, mindestens ein oder eineinhalb Jahre vor Riester-Renten-Start mit der Planung zu beginnen.

Und: Auch wenn das Geld für Wohneigentum eingesetzt wird, muss es versteuert werden. Dafür gibt es «Finanztest» zufolge zwei Möglichkeiten: Entweder auf einen Schlag - dann müssen nur 70 Prozent des Kapitals versteuert werden. Oder aber der volle Betrag wird gleichmäßig verteilt auf die Jahre bis zum 85. Lebensjahr versteuert.

4. Abfindung

«Wenn sie einen Riester-Vertrag haben, in dem nur ein paar Tausend Euro drin sind, dann können Sie das Guthaben ausbezahlt bekommen», sagt Katharina Lawrence. Das Stichwort lautet Kleinstbetragsrente. Das geht für errechnete Riester-Renten, die 2022 unter dem monatlichen Betrag von 32,90 Euro liegen. Der genaue Wert variiert von Jahr zu Jahr. Das sei aber eine freiwillige Option, so die Verbraucherschützerin. «Nicht jeder Anbieter macht das oder muss das machen.»

Auch im Falle der Abfindung wird das ausbezahlte Guthaben versteuert. Ein Tipp von «Finanztest»: «Wenn es der Vertrag zulässt, sollten Neurentnerinnen und Neurentner die Auszahlung der Abfindung auf den Beginn des ersten vollen Rentenjahrs verschieben.» Dort sind die Einnahmen in der Regel geringer, somit auch der persönliche Steuersatz.

5. Kündigung

Eine Kündigung des Riester-Vertrags kurz vor Renteneintritt klingt zunächst nach der unattraktivsten Option - denn sie kostet Sparer sowohl sämtliche Zulagen als auch die Steuervorteile, die sie während der Riester-Einzahlungen genossen haben.

Und doch kann die Kündigung in manchen Fällen sinnvoll sein, heißt es von «Finanztest». Dann nämlich, wenn Sparer im Verhältnis zur Förderung viel selbst in den Vertrag eingezahlt und im Ruhestand eine hohe Steuerbelastung haben.

Der Vorteil: Nach einer förderschädlichen Kündigung besteuert das Finanzamt nur den Betrag, der nach Abzug von Eigenbeiträgen, Zulagen und Kosten vom Vertragsguthaben übrig bleibt. Laut Finanztest in vielen Fällen sogar nur die Hälfte davon. Das gilt immer dann, wenn das Kapital erst ab dem 60. beziehungsweise 62. Geburtstag ausgezahlt wird und der Vertrag vor der Auszahlung mindestens zwölf Jahre lang gelaufen ist.