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Richterbund: November-Teil-Lockdown hat in Eilverfahren meist Bestand

BERLIN (dpa-AFX) - Nach Angaben des Deutschen Richterbundes haben die Maßnahmen des Teil-Lockdowns im November in Eilverfahren vor Gericht meist Bestand. "In etwa neun von zehn Eilverfahren haben die Gerichte die Einschränkungen bestätigt, weil die Gerichte den Gesundheitsschutz der Bevölkerung im einstweiligen Rechtsschutz höher gewichtet haben als die Einschränkungen für die Betroffenen", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch). Bis Montag seien bei den Verwaltungsgerichten insgesamt rund 600 Eilanträge gegen die am 2. November in Kraft getretenen Maßnahmen eingereicht worden.

Von den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes erwartet der Richterbund mehr Rechtssicherheit. "Grundrechtseingriffe auf der Grundlage eines im Parlament breit diskutierten und abgewogenen Gesetzes haben bessere Aussichten, einer Überprüfung durch die Justiz standzuhalten", sagte Rebehn dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch).

"Der Gesetzgeber schränkt den Spielraum der Länderexekutive deutlich ein, indem er feste Leitplanken für die weitere Corona-Politik setzt", sagte Rebehn. Das führe auch zu einer größeren Einheitlichkeit der Pandemie-Regeln. Die geplante Präzisierung des Infektionsschutzgesetzes sei ein richtiger Schritt für die Akzeptanz von Corona-Maßnahmen in der Bevölkerung.

Im Bundestag und im Bundesrat soll am Mittwoch über die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes abgestimmt werden. Bei dem von den Regierungsfraktionen eingebrachten Änderungsvorschlägen geht es unter anderem um die Passagen im Gesetz, die das Verfahren bei der Verordnung von Corona-Maßnahmen regeln. Opposition, Wirtschaftsverbände und Juristen hatten das Vorhaben kritisiert, Gegner der Corona-Politik riefen zu Protesten auf.