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Rettungspaket in Rekordzeit: Wie die Bundesregierung Unternehmen retten will

In aller Eile hat das Parlament die Rettungspakete beschlossen. Foto: dpa

Der Bundestag hat ein beispielloses Hilfsprogramm beschlossen – mit kurzfristigen Änderungen. Handwerk und Gastronomie fürchten dennoch, leer auszugehen.

Es war eine ungewöhnliche Bundestagssitzung am Mittwochmorgen. Nur jeder dritte Stuhl durfte von den Parlamentariern besetzt werden. Die Plätze dazwischen mussten frei bleiben. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) forderte die Abgeordneten auf, den in der Coronakrise nötigen Abstand von 1,50 Metern zu wahren, um niemanden anzustecken. „Wenn im Saal nicht genug Platz ist, wir haben auch auf der Besuchertribüne Platz geschaffen.“

Zwar waren möglichst viele Abgeordnete zu der Sitzung nach Berlin gereist, um für die Kanzlermehrheit zu sorgen, die für die Verabschiedung der Krisenmaßnahmen nötig war. Der Bundestag legte aber für die Zukunft fest, auch dann beschlussfähig zu sein, wenn nur noch ein Viertel der Mitglieder anwesend ist. „Die parlamentarische Demokratie wird nicht außer Kraft gesetzt“, sagte Schäuble. Das Parlament bleibe handlungsfähig.

Die Handlungsfähigkeit stellte es sogleich unter Beweis. Im Eiltempo verabschiedete der Bundestag am Nachmittag die milliardenschweren Rettungspakete für die Wirtschaft. Am Freitag muss noch der Bundesrat zustimmen.

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„Vor uns liegen harte Wochen. Wir können sie bewältigen, wenn wir solidarisch sind“, hatte Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) zuvor für die Hilfspakete geworben. Scholz sprach in Vertretung von Kanzlerin Angela Merkel, die sich weiter in häuslicher Quarantäne befindet.

Die Maßnahmen würden einen Nachtragshaushalt von 156 Milliarden Euro nach sich ziehen – „eine gigantische Summe“, sagte Scholz. Die sei aber nötig, um die Folgen der Krise abzufangen. Insgesamt, einschließlich Bürgschaften und vergünstigter KfW-Kredite, geht es sogar um Hilfsmaßnahmen mit einem Volumen von 1,2 Billionen Euro.

Trotz dieser riesigen Summe fürchten Handwerker, Einzelhändler und Gastronomen, durch den Rost zu fallen. Für Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es Soforthilfe, für große Unternehmen einen neuen Rettungsfonds (WSF), der als Ergänzung zu KfW-Liquiditätshilfen auch direkte Zuschüsse gewährt - wenn die Firmen mindestens 249 Beschäftigte, 43 Millionen Euro Bilanzsumme und 50 Millionen Euro Umsatz vorweisen.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer lobte die Beschlüsse: „Was jetzt auf den Weg gebracht wurde, ist ein gewaltiges und sehr zielführendes Hilfspaket“, sagte er dem Handelsblatt.

Der Rettungsschirm müsse auch für Unternehmen zugänglich sein, verlangten derweil die Verbände von Hotels, Restaurants und Caterern, Dehoga und IHA, der Einzelhandelsverband HDE sowie der Handwerksverband ZDH.

Angst vor Überforderung des Rettungsschirms

„Viele mittelgroße Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern drohen durch das Netz der Unterstützungsmaßnahmen des Bundes zu fallen“, befürchtet Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. Auch diese Betriebe brauchten Soforthilfen, etwa bei anstehenden Lohnzahlungen oder bei der Bezuschussung von Mieten.
Finanzminister Scholz versprach im Bundestag, die Regierung werde alles tun, um die Coronafolgen abzumildern. „Dafür gibt es kein Drehbuch.“ Wenn notwendig, werde die Regierung weitere Maßnahmen beschließen. Konkret sagte Scholz Arbeitgebern bereits zu, dass er prüfen lasse, Gehaltszulagen, die sie in der Krise ihren Arbeitnehmern zahlen wollen, steuerfrei zu stellen. Das hatten Mittelständler gefordert.

Im Bundestag allerdings standen am Mittwoch zunächst andere Kritikpunkte im Fokus. Etliche Abgeordnete waren über die Bundesregierung verärgert. Rund 15 000 Betriebe sollen unter den Rettungsfonds schlüpfen können.

Wirtschaftspolitiker der Union befürchten, diese große Anzahl könnte den Rettungsschirm überfordern – und zu willkürlichen Entscheidungen führen. Deshalb drängten sie insbesondere auf Änderungen bei der Möglichkeit des Rettungsfonds, in Not geratene Unternehmen zu verstaatlichen. Sie verlangten, die Hürden hier höher zu legen, damit das Instrument nicht wahllos angewendet werden könne.

Doch das Finanzministerium lehnte alle Änderungsvorschläge ab. Um 0.08 Uhr Dienstagnacht verschickte das Haus dann aber doch ein großes Paket mit zahlreichen Gesetzesänderungen. „Das geht gar nicht, auch nicht in diesen Zeiten“, sagte ein CDU-Abgeordneter. „Wie sollen wir die Unterlagen bis zum Beschluss am nächsten Morgen durcharbeiten, wenn wir sie Mitternacht bekommen?“

Lambrecht notfalls für Verstaatlichungen

Das Bundesfinanzministerium wehrt sich gegen die Kritik. „Wir haben viele Änderungswünsche aufgenommen, etwa den Wunsch der Länder, Bundes- und Landesprogramme rechtlich gleichzustellen oder auch Start-ups beim Rettungsschirm zu berücksichtigen“, hieß es aus dem Finanzministerium. Man könne aber nicht alle Wünsche berücksichtigen. Und es dränge die Zeit.

Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verteidigte das Eiltempo. „Die gegenwärtige Lage erfordert ein schnelles und entschlossenes Handeln“, sagte die SPD-Politikerin dem Handelsblatt. Sie sprach sich auch dafür aus, Unternehmen notfalls komplett zu verstaatlichen.

„Wir müssen in der Krise unbedingt die Wirtschaftsstruktur unseres Landes schützen und einen Ausverkauf oder eine Zerschlagung von wichtigen Unternehmen verhindern“, so Lambrecht. „Der Staat steht bereit, sich hierzu an Unternehmen auch teilweise oder ganz zu beteiligen, wenn dies erforderlich werden sollte.“

An anderen Stellen konnte der Bundestag dagegen durchaus Änderungen durchsetzen. So sollen Firmen, die Staatshilfen in Anspruch nehmen, keine Dividenden, Boni oder Aktienpakete an ihre Topmanager auszahlen dürfen. Die Haushälter ziehen damit Lehren aus der Finanzkrise. Damals hatten sich Vorstände der Immobilienbank HRE trotz Rettung durch den Staat Millionen-Boni genehmigt.

Zudem verlangt der Bundestag, dass der Staat erworbene Anteile an Unternehmen „spätestens nach zehn Jahren“ wieder verkauft, „außer es sprechen dringende ökonomische oder für die deutsche Wirtschaft bedeutsame Gründe dagegen“, wie es in einer Vorlage hieß.

„Vor diesem Hintergrund macht auch die Boni-Sperre für Vorstände Sinn“, sagte ein Abgeordneter. „Das ist für Unternehmen der größte Anreiz, möglichst schnell aus der Staatsbeteiligung rauszukommen.“ Auch sichert sich der Bundestag Mitspracherechte zu. Rettungsmaßnahmen von über 500 Millionen Euro sollen im Haushaltsausschuss beraten werden.

Hilfe ohne hinterlegte Sicherheiten

Neu ist auch, dass Start-ups unter den Schutzschirm schlüpfen dürfen. Bis kurz vor der Sitzung des Bundestags wurde um die Details gerungen. Ergebnis: Alle jungen Unternehmen dürfen die Hilfen in Anspruch nehmen dürfen, sofern sie systemrelevant sind und einen Firmenwert von mindestens 50 Millionen Euro vorweisen können.

Nach der beschleunigten Gesetzgebung geht es nun darum, viele Rettungsmaßnahmen bekanntzumachen. Auf einen besonders wichtigen Punkt weist die gesetzliche Krankenversicherung in einem Rundschreiben hin: Unternehmen in Notlage können sich auf Antrag die für die Monate März bis Mai fälligen Beiträge für Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung stunden lassen, um nicht in Liquiditätsprobleme zu geraten.

Der Arbeitgeber muss dafür weder eine Sicherheit bieten, noch werden Stundungszinsen oder Säumniszuschläge berechnet. Allerdings gilt die Möglichkeit zur Stundung nur, wenn andere Hilfen der Regierung nicht greifen. So sieht etwa die Ausweitung der Kurzarbeit vor, dass Firmen die Sozialbeiträge für die Ausfallstunden komplett vom Staat erstattet werden.