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Rentner können Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen

Rentner können bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss für die freiwillige Krankenversicherung beantragen.
Rentner können bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss für die freiwillige Krankenversicherung beantragen.

Hilfe für Rentner: Die gesetzliche Rentenversicherung kann Geld für die Krankenversicherung beisteuern. Ob dafür ein Antrag erforderlich ist, hängt von der Art der Versicherung ab.

Berlin (dpa/tmn) - Rentner, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, können auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten. Idealerweise beantragen sie diesen gleich zusammen mit ihrer Rente, rät die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Wie viel bezuschusst wird, richtet sich nach der Art der Versicherung. Für freiwillig Krankenversicherte hängt die Höhe vom allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung und dem Zahlbetrag der Rente ab. Dieser Beitragssatz beträgt zurzeit 14,6 Prozent. Die Hälfte, also 7,3 Prozent, übernimmt die Rentenversicherung. Sie zahlt auch die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags der Krankenkasse. Der Beitrag zur Pflegeversicherung muss dagegen selbst getragen werden.

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Wer privat krankenversichert ist, kann ebenfalls einen Zuschuss beantragen. Dieser wird zunächst wie bei freiwillig Versicherten berechnet. Allerdings wird maximal die Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt.

Für Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, übernimmt die Rentenversicherung automatisch den halben Krankenversicherungsbeitrag. Ein Antrag ist deshalb nicht nötig.