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Rentner können Steuern auf Nebeneinkünfte mindern

Viele Rentner arbeiten im Ruhestand nebenbei oder verdienen als Vermieter etwas dazu. Wegen dieser Einkünfte müssen sie meist Steuern zahlen. Diese Steuerlast lässt sich drücken.

Rentner können Kosten für den Nebenjob, etwa für einen neuen Computer, steuerlich geltend machen. Foto: dpa
Rentner können Kosten für den Nebenjob, etwa für einen neuen Computer, steuerlich geltend machen. Foto: dpa

Allein durch die Erhöhung der gesetzlichen Rente zum 1. Juli wurden 51.000 Rentner in diesem Jahr erstmals steuerpflichtig. Dies teilte das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage eines FDP-Bundesabgeordneten mit. Tatsächlich rutschen aktuell deutlich mehr Ruheständler in die Steuerpflicht, weil sie neben der gesetzlichen Rente noch weitere Einkünfte haben, etwa durch Mieteinnahmen oder Nebenjobs.

In diesem Jahr sind dank Grundfreibetrag 9408 Euro an Alterseinkünften steuerfrei. Wer 2020 in den Ruhestand geht, muss 80 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern. Diese 80 Prozent gelten bis zum Lebensende. Rentner, die 2020 erstmals Geld aus der staatlichen Rentenkasse erhalten und mit 80 Prozent der gesetzlichen Rente plus Nebeneinkünften über der Grenze von 9408 Euro liegen, müssten demnach Steuern zahlen.

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Wer als Rentner steuerpflichtig ist, hat jedoch zwei Stellschrauben, um die Steuerlast zu minimieren: Den zu versteuernden Anteil des Alterseinkommens und die Summe der Kosten, die wegen der Nebeneinkünfte anfallen und sich absetzen lassen.

Ruheständler, die nebenbei arbeiten, sollten prüfen, ob sie ihre Arbeit vom Arbeitgeber als Minijob anmelden lassen. Das hat den Vorteil, dass die 450 Euro Lohn monatlich steuerfrei sind sofern der Arbeitgeber den Lohn zuvor pauschal mit zwei Prozent versteuert hat. Zudem wird der Minijob nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet solange der Ruheständler das Regeleintrittsalter von 67 Jahren noch nicht erreicht hat. Ab 67 können Rentner zwar unbegrenzt dazuverdienen, sie müssen die Nebeneinkünfte dann aber in der Regel versteuern.

Bei Nebenjobs lassen sich unter bestimmten Bedingungen berufsbedingte Kosten absetzen. Zuletzt haben einige Gerichte zugunsten von Rentnern entschieden - darunter auch der Bundesfinanzhof. Dabei ging es um das häusliche Arbeitszimmer eines pensionierten Ingenieurs. Der hatte sich im Keller seines Hauses ein Heimbüro eingerichtet.

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