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Rentenkommission der Großen Koalition einigt sich nur auf grobe Vorschläge

Die Große Koalition erhoffte sich von einer Kommission ein Rentenkonzept. Doch der Entwurf des Abschlussberichts zeigt: Die Empfehlungen bleiben vage.

Der Abschlussbericht der Rentenkommission lässt viele Fragen offen. Foto: dpa
Der Abschlussbericht der Rentenkommission lässt viele Fragen offen. Foto: dpa

Mehr als anderthalb Jahre arbeitete die Rentenkommission der Großen Koalition an Reformvorschlägen für die Alterssicherung. Ihren Abschlussbericht wird sie am kommenden Freitag aber wohl ohne Zeremoniell an Sozialminister Hubertus Heil (SPD) übergeben. In Zeiten der Corona-Epidemie seien öffentliche Veranstaltungen schwierig, heißt es aus dem Gremium.

Bahnbrechende Vorschläge haben die zehn Politiker, Wissenschaftler, Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter in der Kommission ohnehin nicht erarbeiten können. Viele Antworten auf rentenpolitische Zukunftsfragen bleiben wolkig, in einige Punkten wurde gar ein Dissens festgehalten. Das geht aus dem Entwurf des Abschlussberichts hervor.

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„Die gesetzliche Rentenversicherung ist der Kern der Alterssicherung in Deutschland“, heißt es in dem Dokument, das dem Handelsblatt vorliegt. Das Umlageverfahren, in dem sich die Rentenzahlungen aus den Beiträgen der Erwerbstätigen speisen, sei weiter „zukunftsfest“.

Allerdings werde die Alterung der Gesellschaft „zu einer erheblichen Mehrbelastung in der gesetzlichen Rentenversicherung“ führen. Für die nächsten Jahrzehnte müsse deshalb „das Finanzierungsgefüge neu justiert werden“. Details, wie eine „ausgewogenen finanziellen Beteiligung“ von Beitragszahlern, Steuerzahlern und Rentnern aussehen könnte, fehlen.

Die Große Koalition hat festgelegt, dass der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zu Hälfte getragene Beitragssatz bis 2025 nicht über 20 Prozent des Bruttolohns steigen darf. Für die Zeit danach schlägt die Kommission einen Korridor zwischen 20 und 24 Prozent für die obere Haltelinie vor. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent.

Ebenfalls gesetzlich festgeschrieben ist, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter den aktuellen Wert von 48 Prozent fallen darf. Dabei handelt es sich um eine Rechengröße, die das Verhältnis von Standardrente zum Durchschnittseinkommen ausdrückt. Ein sinkendes Niveau bedeutet, dass die Renten langsamer steigen als die Löhne.

Für die Zukunft schwebt der Rentenkommission eine Untergrenze zwischen 44 und 49 Prozent vor. Außerdem soll das Rentenniveau ab 2031 anders berechnet werden, was zu einem Anstieg des statischen Wertes führen würde, ohne dass sich an der realen Rentenzahlung etwas ändern würde.

Der in der Kommission vertretene Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt diesen Punkt ab. Die Umstellung „öffnet Tür und Tor dafür, die Rente in Zukunft trotzdem vordergründig gesund zu rechnen“, begründet der DGB seine abweichende Meinung zu dieser Passage im Bericht.

Die Gewerkschaftsseite trägt auch den Korridor beim Rentenniveau nicht mit. Dort müsse 48 Prozent nach wie vor die „definitive Untergrenze“ sein. Statt einer weiteren Absenkung müsse „das Niveau wieder angehoben werden, in einem weiteren Schritt auf 50 Prozent.“

Keine klare Antwort zu Renteneintrittsalter

Der Kommission schwebt vor, dass der Gesetzgeber die Haltelinien bei Rentenniveau und Beitragssatz künftig alle sieben Jahre verbindlich festschreibt. Orientierung für die nächsten 15 Jahre sollen „perspektivische Haltelinien“ geben. Bei der Frage, ob die längere Lebenserwartung auch ein weiter steigendes Renteneintrittsalter zur Folge haben müsse, weicht die Kommission aus.

Nach derzeitiger Rechtslage steigt das Rentenalter bis 2031 auf 67 Jahre an. Der Abschlussbericht sieht einen neuen Beirat vor, der Anfang 2026 erstmals eine Empfehlung aussprechen könne, „ob und in welcher Weise eine weitere Anhebung der Altersgrenzen erfolgen soll“.Dieser „Alterssicherungsbeirat“, der aus dem bestehenden Sozialbeirat der Rentenversicherung hervorgehen könnte, soll neben der Entwicklung der gesetzlichen Rente auch die Lage der privaten und betrieblichen Altersvorsorge begutachten.

„Ergänzend zur Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung wird für die meisten Menschen in Deutschland auch in Zukunft zusätzliche Altersvorsorge erforderlich sein, um den bisherigen Lebensstandard im Ruhestand weiter halten zu können“, heißt es im Entwurf des Abschlussberichts. Die Kommission macht „Handlungsbedarf“ in der zweiten und dritten Säule aus: Die Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung und privater Riester-Rente „stagniert in den letzten Jahren“.

In dem Abschlussbericht werden beide Säulen zusammengefasst, zu Betriebsrenten findet sich allerdings wenig. Die Kommission hofft auf die in der letzten Legislaturperiode erfolgten Reformen - insbesondere auf das sogenannte Sozialpartnermodell, bei dem Arbeitgeber und Gewerkschaften im Zuge von Tarifverhandlungen Pensionsfonds gründen können.

Die entscheidende Neuerung ist dabei, dass die Unternehmen nur noch eine bestimmte Beitragszahlung zusagen. Sie müssen keine Garantie mehr für die Höhe der späteren Altersrente übernehmen. Das neue Modell kommt bislang aber nicht vom Fleck.

Bei der privaten Altersvorsorge befürwortet die Kommission ein Standardprodukt, um die Riester-Rente attraktiver zu machen. Die staatliche Förderung bei Riester müsse vereinfacht werden. Dieses Ziel findet sich aber auch schon im aktuellen Koalitionsvertrag von Union und SPD, passiert ist noch nichts.

Einbeziehung der Beamten kritisch

In ihrem Bericht hält es die Kommission für notwendig, „dass mit der zusätzlichen Altersvorsorge die Erwerbstätigen möglichst umfassend erreicht werden“. Sollte das bis 2025 nicht der Fall sei, müsse die „Verbesserung bestehender Instrumente und die Prüfung weitergehender Maßnahmen erfolgen“.

Denkbar sei, die Zusatzvorsorge für alle Beschäftigten verpflichtend zu machen. In diesem Fall müssten sich Unternehmen mindestens zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Die Arbeitgeberseite in der Kommission ließ allerdings ausdrücklich in den Bericht schreiben, dass sie diesen Passus nicht mittrage.

Eine Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung sieht die Kommission kritisch. Dies sei „technisch und rechtlich keineswegs trivial“, heißt es. Außerdem entstünden Bund und Ländern finanzielle Mehrbelastungen in der Übergangsphase, da dann sowohl alte Pensionsansprüche bedient als auch für neue Beamten Rentenbeiträge gezahlt werden müssten.

Die Rentenkommission unter Leitung der Sozialpolitiker Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) und Karl Schiewerling (CDU) hatte es von Anfang an schwer. Die Idee war, Vertreter der Großen Koalition, Wissenschaftler sowie den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) an einen Tisch zu holen. Ihre Ergebnisse, so die Hoffnung, würden einen breiten Konsens widerspiegeln.

Doch die Mischung führte nicht selten zur Blockade, auch weil Union und SPD bei Themen wie einer weiteren Anhebung des Renteneintrittsalter ziemlich weit voneinander entfernt waren. Ursprünglich hatte der Abschlussbericht schon am 10. März vorliegen sollen, wegen der schwierigen Kompromissfindung verzögerte sich der Termin.

Ein Kommissionsmitglied sagte, man sei mit dem Ergebnis dennoch zufrieden „angesichts der erschwerten Bedingungen und der heterogenen Zusammensetzung“.

Mehr: Das Renten-Gremium der GroKo hatte schon bei seinem Start vor fast zwei Jahren keine wirkliche Chance auf Erfolg – womöglich war der Fehlschlag sogar beabsichtigt.