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Regulierungs-Special: Was sind Kryptowährungen?

Mit ihrem Hinweisschreiben vom März stellte sich die BaFin auf die sichere Seite. Sie beschrieb darin alle Möglichkeiten der rechtlichen Einordnung von Kryptowährungen. Was das konkret heißt, betrachten wir heute.

Finanzinstrumente

Als Finanzinstrument kann ein Token entweder als Wertpapier, Anteil an einem Investmentvermögen oder als Vermögensanlage gelten. Die bekannteste Form der Wertpapiere sind Aktien. Damit hat man einen bestimmten Anteil am Grundkapital eines Unternehmens. Das Wertpapier hält diesen Anteil schriftlich fest.

Einordnung als Wertpapier

Es gibt vier Kriterien, die ein Token erfüllen muss, um als Wertpapier zu gelten:

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  • Handelbarkeit am Finanzmarkt bzw. Exchanges

  • die Verkörperung von Rechten im Token (Gesellschaftsrechte/Schuldrechte/Ansprüche)

  • der Token darf nicht die Voraussetzung eines Zahlungsinstruments erfüllen

  • Übertragbarkeit

Die BaFin betont hier, dass eine Einzelfallprüfung notwendig ist – die reine Bezeichnung als Utility Token ist dabei unwichtig. Stufen sie einen Token als Wertpapier ein, kommt das WpHG maßgeblich für die Eröffnung des Anwendungsbereiches in Frage. Hinzu kommen weitere Kapitalmarktgesetze und EU-Verordnungen, welche auf den Begriff des „übertragbaren Wertpapiers“ Bezug nehmen.

Einordnung als Investmentvermögen

Ein Token kann unter Umständen auch als Anteil an einem Investmentvermögen (§ 1 Abs. 1 KAGB) bzw. an einem Organismus für gemeinsame Anlagen (Anhang I Abschnitt C (3) MiFID II) gelten. Liegt dem Token in Wirklichkeit ein Anteil an einem Organismus für gemeinsame Anlagen zugrunde, ist es ebenfalls ein Finanzinstrument. Die Voraussetzungen des Vorliegens eines Investmentvermögens hat die BaFin in dem Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des „Investmentvermögens“ zusammengefasst. Als Investmentvermögen zählt jeder Organismus

„für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festangelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operatives Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist. Eine Anzahl von Anlegern ist dabei gegeben, wenn die Anlagebedingungen, die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag des Organismus für gemeinsame Anlagen die Anzahl möglicher Anleger nicht auf einen Anleger begrenzen.“

Investmentvermögen ist damit Überbegriff für alle Fonds unabhängig ihrer Rechtsform. Voraussetzung, um Token als Vermögensanlage einzustufen ist, dass es nicht als Wertpapier gilt.

Vermögensanlage

Vermögensanlagen sind nicht in Wertpapieren verbrieft und nicht in der Form von Anteilen an einem Investmentvermögen ausgestaltet. Sie dürfen kein Einlagengeschäft darstellen.

Je nach Fallkonstellation können Token als Vermögensanlagen und daher als Finanzinstrument gelten. Abhängig von der rechtlichen Ausgestaltung, kann ein Token also u. a. als eine Unternehmensbeteiligung, als partiarisches Darlehen oder Nachrangdarlehen, als Genussrecht oder als sonstige Anlage anzusehen sein.

Wie war das mit der Regulierung von Token?

So weit, so kompliziert. Token können also je nach Ausgestaltung, Wertpapier, Anteil an einem Investmentvermögen oder Finanzinstrument im Sinne einer Vermögensanlage sein. Mit diesen Einordnungen sichert sich die BaFin letztlich ab. Mit ihrem immer wiederkehrenden Verweis auf die nötige „Einzelfallprüfung“ zeigt sie vor allem zwei Dinge. Erstens, dass man Kryptowährungen nicht pauschal regulieren kann. Zweitens ist die Überprüfung jedes einzelnen Coins notwendig, um ihn richtig einzustufen. Das hat letztlich Vorteile für fast alle Beteiligten (außer für Scammer). Denn erfolgt eine Prüfung durch die BaFin, kann man danach relativ sicher sein, dass man es nicht mit einem absoluten Shitcoin zu tun hat. Es zeigt sich daher: Regulierung muss nicht immer zu FUD führen.

BTC-ECHO

 

Source: BTC-ECHO

Der Beitrag Regulierungs-Special: Was sind Kryptowährungen? erschien zuerst auf BTC-ECHO.