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Regulierung von Geldmarktfonds beschlossen

Das EU-Parlament hat den Gesetzesvorschlag zur Regulierung von Geldmarktfonds mit konstantem Rückkaufwert durchgewunken.

Am gestrigen Mittwoch hat das EU-Parlament den umstrittenen Gesetzentwurf zur Regulierung von Geldmarktfonds gebilligt. Seit 2013 hatte das Parlament um eine Reform des Finanzmarktgesetzes gerungen. Der Beschluss erfolgt auf Vorbehalt. Zu Redaktionsschluss stand noch nicht fest, bis zu welchem Datum des Gesetz in den einzelnen Ländern umgesetzt werden muss. In vier Jahren sieht das Parlament eine Bestandsaufnahme vor.

Mit einem verwalteten Gesamtvermögen von ca. 1 Billion EUR werden Geldmarktfonds hauptsächlich eingesetzt, um Liquiditätsüberschüsse anzulegen. Als Reaktion auf die Finanzkrise 2008 wurde sowohl innerhalb der EU als auch in den USA strengere Regeln für den Umgang mit sog. Constant-Net (London: 0LN0.L - Nachrichten) -Asset Value-Fonds (CNAVs) gefordert. Bei ihnen ist der Rückkaufwert festgelegt. Insbesondere Bundes-Finanzminister Schäuble hatte sich dafür stark gemacht, dass die CNAV-Fonds in Fonds umgewandelt werden, bei denen der Rückgabewert an die Wertentwicklung der Märkte orientiert ist.

Die nun beschlossene Regulierung sieht unter anderem die Einführung einer neuen Fondskategorie, Low-Volatility-Net-Asset-Value-Fonds (LNAV), vor. Weiterer zentraler Punkt ist die Beibehaltung von Constant-Net-Asset-Value-Fonds, die lediglich für die Retailmärkte abgeschafft werden sollen.

(DW)