Regulierer verbieten TV-Programmplatz für österreichischen Kanal
STUTTGART/BERLIN (dpa-AFX) -Deutsche Medienregulierer haben die Ausstrahlung von Inhalten eines österreichischen Mediums in einem kleinen deutschen TV-Sender mit seinem Programm "schwarz rot gold tv" untersagt. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) beanstandet konkret, dass der private Sender SRGT in Stuttgart täglich sechs Stunden redaktionelle Inhalte des Linzer Senders Auf1 verbreitet, wie die Medienregulierer am Dienstag mitteilten. Dass Regulierer, die die Einhaltung von gesetzlichen Regeln zum privaten Rundfunk in Deutschland überwachen, ein solches Verbot aussprechen, kommt eher selten vor.
Die Inhalte dürfen nun nicht mehr gezeigt werden. Davon betroffen sind den Angaben zufolge die via Satellit und Livestream im Internet verbreiteten Auf1-Inhalte. Die von SRGT verbreiteten eigenen Inhalte sind davon nicht betroffen, wie es weiter hieß. Der Sender kann sich gegen das Verbot juristisch zur Wehr setzen.
Die deutschen Medienregulierer berufen sich bei dem Verbot auf Regeln im Staatsvertrag für Medien. Die Wächter gehen davon aus, dass SRGT bei den vergebenen Programmplätzen keine redaktionelle Eigenständigkeit mehr hat.
Auf1 sei angetreten, um die Menschen unabhängig und frei zu informieren und werde das auch weiterhin erfolgreich tun, sagte Chefredakteur Stefan Magnet in einer Stellungnahme auf dpa-Anfrage. "Das System will uns weghaben. Doch eines ist klar: Die Medien-Revolution lässt sich nicht aufhalten", sagte er. Auch SRGT wurde von dpa um eine Stellungnahme gebeten.
In dem Programm von Auf1 ist zum Beispiel heftige Kritik gegen die damalige Corona-Politik zu sehen. Eine Talkrunde befasste sich zum Beispiel damit, wie man sich verhält, wenn die Polizei vor der Tür steht und eine Hausdurchsuchung ansteht. Die Rede ist in der Berichterstattung auch von "deutschen Systemmedien". Ausgestrahlt wurde darüber hinaus zum Beispiel ein Interview mit dem thüringischen AfD-Chef Björn Höcke. Kritische Stimmen kommen in dem Programm auch zum Thema Gender-Vielfalt zu Wort.
Bislang gilt Auf1 in Österreich als Online-Sender und unterliegt deshalb bislang nicht den strengeren journalistischen Anforderungen für terrestrische Sender. Das österreichische Innenministerium gab nicht bekannt, wie Auf1 von der Staatsschutzbehörde DNS eingeschätzt wird. Zu einer dpa-Frage bezüglich Auf1 hieß aus Ministeriumskreisen, dass grundsätzlich alle Sender, die sich inhaltlich im Grenzbereich des gesetzlich Erlaubten bewegen, von der DNS beobachtet würden.
Österreichs Rundfunkbehörde KommAustria hatte im April festgestellt, dass Auf1 für seine Ausstrahlung monatelang ohne Lizenz Sendefenster eines lokalen österreichischen TV-Senders genutzt hatte. Das sei ein schwerer Verstoß gegen das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, hieß es in dem Bescheid der Behörde, gegen den der Betreiber von Auf1 Berufung eingelegt hat.