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Wenn die regionalen Regeln strenger sind als die Corona-Notbremse: Das gilt für euch ab dem Wochenende

Ein Hinweisschild auf die Maskenpflicht hängt auf dem Neumarkt vor der Dresdner Frauenkirche.
Ein Hinweisschild auf die Maskenpflicht hängt auf dem Neumarkt vor der Dresdner Frauenkirche.

Die Corona-Notbremse kommt: Bereits ab diesem Samstag gelten dann in allen deutschen Kreisen mit einer Inzidenz über 100 gleichen neuen Corona-Regeln: Ausgangssperren mit wenigen Ausnahmen von 22 bis 5 Uhr, wobei alleine joggen oder spazieren bis 24 Uhr weiter erlaubt ist. Private Treffen nur zu Zweit (Ausnahme sind Kinder bis 14 Jahre), der Einzelhandel, Kulturbetriebe und vieles andere müssen wieder schließen. Präsenz-Unterreicht wird ab einer Inzidenz von 165 gestoppt.

In einigen Bundesländern gelten jedoch bereits strengere Regeln: In Hamburg etwa gilt bislang eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. In Berlin darf man ebenfalls von 21 Uhr bis 5 Uhr keinen Besuch mehr zu Hause empfangen. In der Hauptstadt gilt darüber hinaus bisher, dass nur noch maximal 50 Prozent der Präsenzarbeitsplätze besetzt werden darf. Die Corona-Notbremse sieht dagegen vor, dass Arbeitgeber Home Office anbieten müssen und Beschäftigte es annehmen müssen, sofern nicht eine Reihe von Ausnahmegründen dem entgegensteht. Und: Vielerorts gilt in Supermärkten bereits eine FFP2-Maskenpflicht, während das Gesetz nun vorsieht, dass in Geschäften auch eine einfachere OP-Maske erlaubt ist.

Was gilt also nun? Im Kern gilt der Grundsatz: Wo die regionalen Regeln strenger als das Bundesgesetz sind, gelten sie weiter. Dort, wo die regionalen Regeln lockerer sind, werden sie spätestens in den kommenden Tagen angepasst und lauten dann so wie vom Gesetz vorgesehen.

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Konkret: Aus Berliner Senatskreisen heißt es, dass beispielsweise die 50-Prozent-Home-Office-Regel bestehen bleiben soll. Auch die FFP-Maskenpflicht in Supermärkten soll nicht aufgeweicht werden. In Hamburg, wo bislang auch OP.-Masken im öffentlichen Nahverkehr möglich waren, gilt ab 24. April bis voerst 21. Mai eine Verpflichtung zum Tragen von mindestens einer FFP2-Maske.

Besonders heikel sind die Ausgangssperren. Auch hier gilt in vielen Regionen: Was strenger war, bleibt streng. In Hamburg etwa wird die Ausgangssperre weiterhin schon ab 21 Uhr gelten. Allerdings wird es infolge der Corona-Notbremse eine Ausnahme geben: Bis 24 Uhr ist alleine joggen oder spazieren gehen erlaubt. Auch in Berlin werden Ausgangsbeschränkungen weiterhin schon ab 21 Uhr geben. Auch der Aufenthalt von Personen eines anderen Hausstands in der eigenen Wohnung wird schon ab 21 Uhr nicht mehr erlaubt sein.

Maßgeblich dafür, ob die Notbremsen-Regeln in Kraft treten, ist laut Bundes-Gesetz allein der Inzidenzwert für die jeweilige Region, den das Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Trotzdem wollen einige Länder auch die Zahl der intensivmedizinischen Kapazitäten, den R-Wert oder die Impfquote berücksichtigen. Welchen konkreten Folgen das hat, ist aber offen. Liegt der Inzidenzwert in einer Region unter 100, gelten bundesweit die jeweiligen Landes-Regeln.

Wer in einer sogenannten Modellregion lebt, wo die Inzidenz ab Samstag über 100 liegt, der muss ebenfalls mit Schließungen von vielen Lebensbereichen rechnen. So etwa im Saarland, wo vieles für negativ Corona-Getestete bislang offen ist. Zwar halte die saarländische Regierung an dem Modell im Grundsatz fest, teilte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) mit. Doch mit der Bundes-Notbremse wird das "Saarland-Modell" in drei von fünf Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken ab Samstag eine Zwangspause einlegen müssen. Denn dort liegt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100. Neben dem Regionalverband sind das die Kreise St. Wendel, Saarlouis und Neunkirchen.

In den derzeit noch verbleibenden zwei Landkreisen im Saarland, die unter dem Wert von 100 liegen oder diesen noch nicht drei Tage in Folge überschritten haben, gilt laut Landesregierung weiterhin das "Saarland-Modell", auf derzeit Ampelstufe gelb. Heißt: Dort sind Außengastronomie und andere Einrichtungen weiter geöffnet. Das Alkohol-Ausschankverbot wurde von 23 Uhr auf 22 Uhr herabgesetzt.