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Regierungsberater warnt vor Zunahme überschuldeter Privathaushalte

Kurzarbeit und zunehmende Jobangst in der Corona-Zeit machen vielen Verbrauchern zu schaffen. Ein Berater des Verbraucherschutzministeriums warnt vor den Folgen.

Laut Creditreform führen Kurzarbeit und wachsende Arbeitslosenzahlen dazu, dass viele Verbraucher in Deutschland weniger Geld zur Verfügung haben. Foto: dpa
Laut Creditreform führen Kurzarbeit und wachsende Arbeitslosenzahlen dazu, dass viele Verbraucher in Deutschland weniger Geld zur Verfügung haben. Foto: dpa

Der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen im Bundesverbraucherschutzministerium, Peter Kenning, fürchtet infolge der Coronakrise eine Zunahme überschuldeter Privathaushalte. Bereits vor der Covid-19-Pandemie seien im Jahr 2019 etwa 6,9 Millionen Personen sowie 3,5 Millionen Haushalte überschuldet gewesen.

„Um einen krisenbedingten Anstieg zu vermeiden, sollten Einkommensverluste vermieden werden“, sagte der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler dem Handelsblatt. „Am wichtigsten wäre dabei die Sicherung der Arbeitsplätze, denn deren Wegfall ist bekanntermaßen die Hauptursache der Überschuldung.“

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Die Einschätzung deckt sich mit Prognosen der Wirtschaftsauskunftei Creditreform. Zwar ist die Zahl überschuldeter Personen in Deutschland 2020 trotz Corona noch einmal zurückgegangen. Doch rechnet die Auskunftei wegen der Pandemie für die nächsten Jahre mit einer deutlichen Verschlechterung der Situation. „Die langfristigen Perspektiven für die Überschuldungsentwicklung sind besorgniserregend“, warnte bereits im vergangenen November der Creditreform-Experte Patrik-Ludwig Hantzsch.

Kurzarbeit und wachsende Arbeitslosenzahlen führten dazu, dass viele Verbraucher in Deutschland weniger Geld zur Verfügung hätten, berichtete die Wirtschaftsauskunftei in ihrem „Schuldneratlas 2020“. Rund 700.000 Menschen hätten zwischenzeitlich den Arbeitsplatz verloren, Millionen seien in Kurzarbeit, und viele Freiberufler kämpften um ihre Existenz.

Dies werde „zeitlich versetzt zu einem Anstieg der Überschuldungsfälle führen“, warnte Hantzsch. Die Folgewirkungen der Pandemie würden gravierender sein als jene der Weltfinanzkrise 2008 rund 2009.

Ruf nach „Rettungsschirm für Verbraucher“

Regierungsberater Kenning appellierte an die Verbraucherpolitik, die Entwicklung der Verbraucherüberschuldung, insbesondere die Situation der jungen und einkommensschwachen Verbraucherinnen und Verbraucher, „enger in den Blick“ zu nehmen. So sei es geboten, rechtzeitig weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Schuldnerberatung auszubauen, damit Wartezeiten in den Beratungsstellen reduziert werden könnten.

Kenning warb überdies für einen „Rettungsschirm für Verbraucher“. Ein solcher Rettungsschirm war im Herbst vergangenen Jahres von den grünen Verbraucherschutzministern aus sechs Bundesländern von der Bundesregierung gefordert worden.

Verlangt wurden damals Beschränkungen für Inkassounternehmen, eine Deckelung von Inkassogebühren, eine stärkere Einschränkung von Vorkassegeschäften und eine Wiederauflage des Kreditmoratoriums. „Ich denke, dass die Punkte der Verbraucherschutzministerinnen und -minister nach wie vor sinnvoll sind“, sagte Kenning.

Bei dem Kreditmoratorium handelt es sich um die im März vergangenen Jahres eingeführte Möglichkeit, die Bedienung von Krediten aussetzen zu können. Diese Möglichkeit ist inzwischen ausgelaufen.

Union gegen neue Corona-Hilfen für Verbraucher

Der verbraucherpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, sieht indes bei einer möglichen Zunahme überschuldeter Privathaushalte infolge der Coronakrise keinen Bedarf für neue Hilfsmaßnahmen. „Die Forderungen nach einem Rettungsschirm für Verbraucher hinken der Realität hinterher“, sagte der CDU-Politiker dem Handelsblatt. „Als Große Koalition haben wir längst gehandelt und das größte Hilfspaket der Nachkriegsgeschichte auf den Weg gebracht und unsere sozialen Sicherungssysteme flexibilisiert.“ Damit würden Unternehmen gerettet und Arbeitsplätze erhalten.

Gleichzeitig sei mit den Sozialschutzpaketen der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht, Verfahren beschleunigt und die soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit infolge der Corona-Pandemie gestärkt und verlängert worden. „Unternehmen und auch Verbraucher werden also bereits heute aufgefangen und geschützt“, betonte Luczak.

Luczak erinnerte zudem an bereits beschlossene Verbesserungen im Inkassorecht. So seien insbesondere bei Kleinstforderungen die Inkassogebühren gesenkt worden. „Auch auf etwaige Verbraucherüberschuldung haben wir reagiert, im Falle der Privatinsolvenz haben wir die Frist Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahren verkürzt“, sagte der CDU-Politiker.

Das gelte sogar rückwirkend für sämtliche Anträge, die seit dem 1. Oktober 2020 gestellt wurden. „Das bietet all denjenigen, die trotz der umfangreichen Hilfsmaßnahmen infolge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Not geraten sind, eine echte zweite Chance auf einen Neuanfang.“

Auch der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, forderte Unterstützung für die Konsumenten. „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind nur zu bewältigen, wenn die Politik die gesamte Bevölkerung im Blick behält und die Verbraucher nicht alleinlässt“, sagte er jüngst dem Handelsblatt.

Mit Blick auf den Vorstoß der Grünen-Minister sagte er: „Schwarz-Rot sollte diesen guten Vorstoß aufnehmen und zeitnah umsetzen.“ Die vorgeschlagenen Maßnahmen „würden viele Leute spürbar entlasten und das Vertrauen in eine ausgewogene Krisenpolitik erhöhen“.