Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 8 Stunden 9 Minuten
  • Nikkei 225

    38.460,08
    +907,92 (+2,42%)
     
  • Dow Jones 30

    38.460,92
    -42,77 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.845,52
    -2.261,52 (-3,64%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.387,31
    -36,79 (-2,58%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.712,75
    +16,11 (+0,10%)
     
  • S&P 500

    5.071,63
    +1,08 (+0,02%)
     

Regierung will Arbeitnehmer bei den Energiekosten entlasten: So kommt ihr schnell an die 300 Euro Energiepauschale

Die Bundesregierung will jedem Erwerbstätigen 300 Euro überweisen als Entlastung für die hohen Kosten fürs Heizen und Autofahren.
Die Bundesregierung will jedem Erwerbstätigen 300 Euro überweisen als Entlastung für die hohen Kosten fürs Heizen und Autofahren.

Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine sind die Sprit- und Energiepreise nochmal deutlich gestiegen, deshalb hat die Ampel-Koalition in dieser Woche ein Entlastungspaket geschnürt. Ein wichtiger Bestandteil davon: Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Doch wer kriegt das Geld überhaupt?

Wer bekommt die 300 Euro?

Berechtigt ist jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1 bis 5 einsortiert ist. Einkommensteuer wird erst ab einem Jahreseinkommen von 9984 Euro fällig. Verdient man weniger, ist man nicht steuerpflichtig. Leer ausgehen werden also Rentner, Studenten und andere, die nicht arbeiten oder zu wenig verdienen. Das Geld wird von den Arbeitgebern an ihre Angestellten ausgezahlt. Die Firmen können sich den Betrag hinterher vom Staat zurückholen. Gehen Rentner, Schüler und andere allerdings einem Midi-Job (450 bis 1300 Euro pro Monat) nach, dann profitieren sie ebenfalls von der Ausschutzung nach Plänen der Ampel-Regierung.

Wie kommt man an das Geld?

Die Pauschale wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, bei Selbstständigen wird die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. So werde die Mitte der Gesellschaft schnell, unbürokratisch und sozial gerecht entlastet, heißt es im Ampel-Papier. Wenn auch Rentner oder Menschen mit einem steuerfreien Minijob profitieren sollen, müsste die Ampel das aber noch klären. Der Paritätische Wohlfahrtsverband beklagte hier in der eine „soziale Schieflage“.

Gibt es das Geld netto oder brutto?

Die Energiepauschale in Höhe von einmalig 300 Euro steht brutto auf dem Lohnzettel, das heißt es werden Einkommensteuer und Sozialabgaben fällig. In einem Beispiel des Bundes der Steuerzahler bleiben einer ledigen Person, die in Steuerklasse 1 fällt und im Monat 3500 Euro verdient, hinterher noch 159 Euro übrig, bei Eheleuten ist es etwas mehr (176 Euro). Zusammengefasst kann man sagen, wer einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende weniger raus – wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert von der vollen Summe.

Wann habe ich das Geld auf dem Konto?

Das wurde von den Vertretern der drei Parteien noch nicht klar gesagt. Die Energiepauschale müsse noch nicht mit den Experten im Bundesarbeitsministerium geklärt werden, denn das Haus von Hubertus Heil (SPD) liefert anscheinend die gesetzliche Grundlage für die Sonderzahlung. Fest steht, dass die Bürger das Geld laut Beschlusspapier „schnell“ erhalten sollen, also noch in diesem Jahr.