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Warum die Regierung ein Lieferkettengesetz plant – und was daran umstritten ist

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer geißelt die Pläne für ein Lieferkettengesetz im Handelsblatt-Interview als „weltfremd“. Aber worum geht es?

Die Bundesregierung will Unternehmen für den Menschenrechtsschutz mit einem neuen Gesetz in die Pflicht nehmen. Firmen sollen dafür einstehen, wenn in der Lieferkette Menschenrechte nicht eingehalten werden – etwa wenn Kinder an der Produktion von Vorprodukten beteiligt sind. Was erst einmal vernünftig klingt, ist heftig umstritten. Worum geht es bei dem Streit eigentlich? Das Handelsblatt hat die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Projekte zusammengestellt.

Warum soll es überhaupt ein Lieferkettengesetz geben?

Die Initiative geht auf einen Beschluss der Vereinten Nationen (UN) zurück. Schon im Jahr 2011 beschloss die Staatengemeinschaft die „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“, um den Kampf gegen Kinderarbeit, Sklaverei und Ausbeutung zu verschärfen: Unternehmen sollen „Sorgfaltspflichten“ einhalten und sicherstellen, dass sie keine Vorprodukte aus Ausbeuterbetrieben beziehen.

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Die Bundesregierung hat daraufhin einen „Nationalen Aktionsplan“ (NAP) zur Umsetzung der UN-Prinzipien erarbeitet, der zunächst nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft vorsah.

Eine von der Regierung in Auftrag gegebene Firmenbefragung hat allerdings ergeben, dass nicht einmal 20 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ihren „menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten“ nachkommen.

Die Bundesregierung will daher nun verbindliche Vorschriften erlassen, doch die konkrete Ausgestaltung ist umstritten. Vor allem Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) treiben das Gesetzesvorhaben voran. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will die Unternehmen vor zusätzlicher Bürokratie bewahren und plädiert für Nachsicht.

Was sind die Hauptstreitpunkte?

Es geht vor allem um die Frage der Haftung: Der Bundeswirtschaftsminister will verhindern, dass Unternehmen verklagt werden können, wenn sie zu wenig Engagement für die Achtung der Menschenrechte zeigen. Er schlägt stattdessen Geldbußen vor. Damit aber geben sich Heil und Müller bisher nicht zufrieden. Auch die SPD-Fraktion dringt auf ein „wirksames Lieferkettengesetz“.

Dies wäre aus ihrer Sicht nicht gegeben, wenn das Gesetz beispielsweise erst bei Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitern greift. Eine solche Größenordnung schwebt Wirtschaftspolitikern der Union vor. Heil und Müller haben dagegen eine Untergrenze von 500 Beschäftigten ins Spiel gebracht, Unternehmen dieser Größenordnung waren auch in die von der Regierung initiierte Befragung über den Stand der Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen einbezogen.

„Angesichts von schuftenden Kindern in lebensgefährlichen Steinbrüchen, von Näherinnen, die mit ihrem Lohn nicht mal ihre Kinder ernähren können, und Arbeitern, die bei ihrer Arbeit in giftiger Brühe stehen, um Leder für Schuhe und Kleidung zu gerben, brauchen wir ein wirksames Lieferkettengesetz – und zwar jetzt“, fordert die SPD. Ein möglicher Kompromiss wäre, das Gesetz zunächst nur für Großunternehmen gelten zu lassen und es dann schrittweise auf mittelständische Betriebe auszuweiten.

Kritiker monieren auch den nationalen Alleingang Deutschlands, was so nicht ganz richtig ist, weil es beispielsweise in Frankreich bereits ein Lieferkettengesetz gibt.

Der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), Carsten Linnemann (CDU), fordert zumindest eine europäische Lösung: „Schnellschüsse und nationale Alleingänge sind am Ende kontraproduktiv und bringen unserer Wirtschaft nichts als unnötige Wettbewerbsnachteile – ohne dass in der Sache wirklich etwas gewonnen wäre.“

Wie steht die Wirtschaft zu den Plänen?

Die großen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände lehnen strenge gesetzliche Vorgaben entschieden ab. „Sollte in Deutschland ein Lieferkettengesetz verabschiedet werden, würden hiesige Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligt“, schrieben die Chefs von BDA, BDI, DIHK und ZDH im Sommer in einem Brief an Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU).

Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), geißelt die Pläne von Heil und Müller im Handelsblatt-Interview gar als „weltfremd“. Doch wird diese Meinung in der Wirtschaft keineswegs einhellig geteilt. Ende vergangenen Jahres hatten sich 42 Unternehmen für ein Lieferkettengesetz stark gemacht, darunter Tchibo, Ritter Sport, Nestlé Deutschland und Hapag Lloyd.

Die Bevölkerung ist in ihrer Haltung gegenüber dem Vorhaben ziemlich eindeutig: Nach einer Mitte September veröffentlichten repräsentativen Umfrage von Infratest Dimap sprechen sich drei von vier Bürgern für ein Lieferkettengesetz aus.

Wie weit soll die Verantwortung in der Lieferkette reichen?

Auch darüber wird noch gestritten. Arbeitgeberpräsident Kramer sagt: „Als Unternehmer habe ich nur auf das erste Glied der Lieferkette Einfluss, also auf jene Lieferanten, die ich mir selbst aussuche, und auch hier nur, soweit ich über genügend Marktmacht verfüge, um Änderungen beim Zulieferer herbeizuführen.“

Wenn aber die Vorstellung in einigen Ministerien bestehe, Firmen könnten auch die Schritte davor kontrollieren, „dann hat man entweder keine Ahnung von unternehmerischen Abläufen oder handelt wider besseres Wissen“. Bereits die Herstellung eines einfachen Herrenhemdes sei häufig mit über 100 Arbeitsschritten verbunden, warnt auch der MIT-Vize und stellvertretende Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses im Bundestag, Matthias Heider (CDU).

Er schlägt daher vor, „die Haftung sinnvoll zu begrenzen, und zwar am besten auf den unmittelbaren Lieferanten“. Was die Eckpunkte für das Gesetz, deren Verabschiedung durch das Bundeskabinett bereits mehrfach verschoben wurde, am Ende vorsehen werden, ist offen. In den bisher bekannt gewordenen Eckpunkten nimmt die Verantwortung des Unternehmers ab, je länger seine Lieferkette wird.

Das geforderte Risikomanagement solle „verhältnismäßig und zumutbar“ ausgestaltet werden, heißt es darin. „Je näher die Beziehung zum Zulieferer und je höher die Einwirkungsmöglichkeit, desto größer die Verantwortung zur Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten.“

Was könnte die Wirtschaft selbst tun, um sich aus der Haftung zu befreien?

Die bisher bekannt gewordenen Eckpunkte sehen die Möglichkeit vor, dass Unternehmen einem staatlich anerkannten Branchen- oder Schutzstandard beitreten und diesen implementieren können. Tun sie das, können sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit belangt werden.

Es gibt bereits zahlreiche Initiativen, die sich den Schutz der Menschenrechte zur Aufgabe gemacht haben, etwa den „Grünen Knopf“, ein Siegel für nachhaltig produzierte Kleidung. Auch im Kakao- oder Kohlesektor haben sich Unternehmen in freiwilligen Initiativen zusammengeschlossen, um Produktionsstandards zu verbessern. Die Sozialpartner der chemischen Industrie arbeiten an einer Nachhaltigkeitsinitiative namens „Chemie³“.

Kritiker wie die Initiative Lieferkettengesetz, in der sich zivilgesellschaftliche und kirchliche Organisationen und Gewerkschaften zusammengeschlossen haben, halten solche Ansätze allerdings für zu wenig ambitioniert.