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Garantiezins auf Lebensversicherungen sinkt ab 2015

Die niedrigen Zinsen nagen seit Jahren an den Erträgen der Lebensversicherung. Foto: Arno Burgi/Symbolbild

Weniger Geld für Altkunden, abgespeckte Zinsversprechen, strengere Auflagen für Unternehmen und ihre Aktionäre: Mit diesen Maßnahmen will die große Koalition die Lebensversicherer stabilisieren und die Verbraucher schützen.

Unter anderem soll der Garantiezins zum 1. Januar 2015 für Neuverträge von derzeit 1,75 auf dann 1,25 Prozent gesenkt werden. Damit könnten Lebensversicherungen als Altersvorsorge-Produkt weiter an Attraktivität verlieren.

Mit den am Dienstag in Berlin vorgelegten Plänen sollen die den Kunden zugesagten Garantieleistungen grundsätzlich gesichert werden. Dazu werden die Versicherer auch bei der Ausschüttung sogenannter Bewertungsreserven entlastet. Hier muss ein kleinerer Kundenteil mit auslaufenden Verträgen mit Einbußen rechnen.

Im Gegenzug müssen die Unternehmen ihre Kunden stärker an Risikogewinnen beteiligen. Aktionäre wiederum müssen sich auf eine Ausschüttungssperre einstellen, wenn eine Garantieleistung gefährdet ist. Die Versicherungsbranche lehnt wesentliche Teile der Reform ab.

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Damit reagiert die schwarz-rote Bundesregierung auf das anhaltend niedrige Zinsniveau, das Unternehmen zu schaffen macht - wegen sinkender Erträge auf Anlagen bei gleichzeitig hohen Zusagen aus Altverträgen. Dies gefährdet einen Ausgleich zwischen Alt- und Neukunden. In Deutschland gibt es rund 95 Millionen Lebensversicherungen. Davon werden jährlich fast sieben Millionen ausgezahlt.

Mit einem hohen Garantiezins von einst bis zu 4 Prozent hatten die Anbieter in der Vergangenheit Kunden für das Altersvorsorge-Produkt gelockt. Solche Zusagen sind in Zeiten niedriger Zinsen zunehmend zur Last geworden. Der Gesetzgeber zieht nun eine neue Obergrenze dafür ein, was Unternehmen ihren Kunden künftig maximal zusagen können. Die Versicherungsbranche hatte sich zuletzt dafür ausgesprochen, den Garantiezins erst Anfang 2016 zu senken.

Geplant ist zudem, stille Reserven der Versicherer zwischen Alt- und Neukunden beziehungsweise auslaufenden und bestehenden Verträgen fairer zu verteilen. Dabei geht es um sogenannte Bewertungsreserven bei festverzinslichen Papieren. Bei Kündigung oder regulärem Ablauf müssen Kunden bisher zur Hälfte an diesen Reserven beteiligt werden. Nun soll die Beteiligung auf denjenigen Teil der Reserven begrenzt werden, der die ermittelte Finanzierungslücke übersteigt. Steigen die Kapitalmarktzinsen wieder, entfällt die Begrenzung.

Auf Einbußen müssen sich nach Angaben aus Regierungskreisen solche Kunden einstellen, deren Verträge jetzt auslaufen und die von der bisherigen Beteiligung an Bewertungsreserven profitieren. Dem stünden - gemessen am Jahr 2012 - aber 88 Millionen verbleibende Verträge gegenüber. Die als fairer Ausgleich geplante Maßnahme könne für Alt-Kunden durchschnittlich mit bis zu 440 Euro zu Buche schlagen. Mögliche Einbußen hingen aber vom jeweiligen Unternehmen ab.

Um Kunden künftig stärker an Risikogewinnen zu beteiligen, soll der sogenannte Mindestbeteiligungssatz von 75 auf 90 Prozent angehoben werden. Geplant ist ferner, dass Unternehmen ihre Abschlusskosten bei Policen senken. Bei Vertragsabschluss sollen zudem Provisionen offen gelegt werden. Angestrebt wird, dass das Bundeskabinett den Gesetzentwurf in der ersten Juni-Woche verabschiedet.

Aus der Versicherungswirtschaft kam scharfe Kritik. Es sei unmöglich, alle im Entwurf vorgesehenen Folgeänderungen bis zum 1. Januar 2015 umzusetzen, argumentierte der Branchenverband GDV. Eine generelle Ausschüttungssperre schieße über das Ziel hinaus. Sie schneide die Versicherungsunternehmen von den Kapitalmärkten ab.

Eingriffe in die Bilanzierung der Vertriebs- und Abschlusskosten seien eine Benachteiligung der Branche, kritisierte der GDV weiter. Eine höhere Mindestbeteiligung an den Risikogewinnen schränke den Spielraum der Unternehmen ein, Reserven zu bilden. Abgelehnt wurde auch das Vorhaben, die konkreten Provisionen auszuweisen: «Um Versicherungsprodukte miteinander vergleichen zu können, müssen Kunden die gesamten Abschlusskosten kennen.»

Versicherungswirtschaft zu Bewertungsreserven