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Nach der Reform ist vor der Reform

Schüler gingen gegen „Uploadfilter“ auf die Straße, Online-Konzerne und Verleger aufeinander los. Nun hat die Bundesregierung das neue Urheberrecht auf den Weg gebracht. Erst die Praxis wird zeigen, ob es richtig ist.

Lange hat es gedauert, und zuletzt gab es noch einmal eine Woche Verzögerung obendrauf – das Bundeskabinett hat heute die Reform des heftig umstrittenen Urheberrechts auf den Weg gebracht. Was vergangene Woche noch ohne große Begründung wieder von der Tagesordnung des Bundeskabinetts verschwand, fand nun offenbar die Zustimmung bei Ministerinnen und Ministern.

Schon vor der Sitzung in der vergangenen Woche waren einige Änderungen am Entwurf vollzogen worden. Sie betrafen vor allem die sogenannten Bagatellschranken. Also jene Begrenzungen, die für das Hochladen von Texten, Musikstücken und Bildern ins Netz gelten sollen. Statt 1000 Zeichen eines Textes sollen etwa nur noch 160 erlaubt sein, und wenn es um Melodien oder Filmszenen geht, darf der Ausschnitt nicht länger dauern als 15 Sekunden. Auch sonst enthält der Gesetzestext eine ganze Menge kleinteiliger Regelungen, die auf den ersten Blick befremdlich und weltfremd erscheinen.

Schon lange vor dem Kabinettsbeschluss hagelte es von allen Seiten Kritik. Diejenigen, die die Inhalte produzieren – also Songs, Filme, Artikel – fürchten noch immer Schlupflöcher, die sie als Rechteinhaber benachteiligen könnten. Jene, die mit den Inhalten arbeiten, sie verfremden, überarbeiten, karikieren, wiederum sorgen sich um ihre Nutzerrechte.

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Die großen Plattformen, die seit den ersten Diskussionen um die neue Rechtsprechung vor zwei Jahren Stimmung gegen das Urheberrecht machten, allen voran YouTube, Facebook und Co., kritisieren die aus ihrer Sicht bestehenden rechtlichen Unsicherheiten. Und Verbraucherschützer sind zwiegespalten – einerseits loben sie zwar, dass Youtube und Co. künftig haften müssen für das nicht-rechtmäßige Hochladen von Inhalten. Das Gesetz stärke die Rechte der Urheber. Doch andererseits kämen die Rechte der Nutzer zu kurz.

Nun ist es das gute Recht einer jeden der beteiligten Gruppen, Kritik am Gesetz zu üben. Doch am Ende stellt sich die Frage, wie sich all das, was da an Einwänden, Protesten und Wünschen an das neue Gesetz herangetragen wurde, unter einen Hut bringen lassen sollte?

Zu beneiden war das Bundesjustizministerium bei dem Job, die EU-Richtlinie in deutsches Recht zu übertragen, deshalb beim besten Willen nicht. Was daher nun 171 Seiten dick auf dem Tisch liegt, ist die vermutlich bestmögliche Annäherung an ein modernes Urheberrecht.

Eines Rechts, das vor allem erst einmal auf der kreativen Leistung von tausenden Musikern, Autoren, Filmemachern und Journalisten aufbaut als dem Kern aller übrigen Leistungen, die dann im weiteren kreativen Prozess dazu kommen, all die Parodien, Samples und auch vieler Lehrvideos, die bei Youtube ein Publikum finden.

Ist das neue Urheberrecht damit das beste vorstellbare Instrument, um allen Interessen, Wünschen und Forderungen zu begegnen? Nein, das ist es nicht. Das kann es auch nicht sein, dazu liegen die Forderungen aller Betroffenen viel zu weit auseinander. Und dazu haben sich auch alle Seiten beim Versuch, in ihrem Sinne zu lobbyieren, nicht eben mit Ruhm bekleckert.

Am Ende wird sich erst in der täglichen Praxis erweisen, wie tauglich die neuen Regeln tatsächlich sind. In Stein gemeißelt sind die Paragraphen jedenfalls nicht, nach der Reform dürfte vor der Reform sein. Für eines taugt das neue Gesetz, das noch von Bundesrat und Bundestag bestätigt werden muss, ehe es gültig wird, aber sicher nicht mehr: Dazu, noch einmal wie vor zwei Jahren mit allzu simplen Parolen und populistischen Verkürzungen auf die Straße zu gehen und à la Youtube gleich mal die Abschaltung des Internets als Horrorszenario an die Wand zu malen.

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