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Rechtsstreit um Todesflug Rio-Paris: Erneut Prozess beantragt

PARIS (dpa-AFX) - Der Rechtsstreit um den Absturz einer Air-France-Maschine mit 228 Toten geht weiter: Mehr als elf Jahre nach dem Absturz will die französische Staatsanwaltschaft die Fluggesellschaft und den Flugzeugbauer erneut wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht bringen. Die Generalstaatsanwaltschaft des Berufungsgerichts habe einen Prozess gegen Air France und Airbus <NL0000235190> beantragt, teilte diese am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur mit. Ermittlungsrichter hatten den Fall bereits 2019 abgewiesen. Die Pariser Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt - sie hatte damals zunächst nur ein Verfahren gegen die Fluggesellschaft gefordert.

Die Air-France-Maschine war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Rio de Janeiro in die französische Hauptstadt von den Radarschirmen verschwunden. Der Airbus stürzte 650 Kilometer von der Insel Fernando de Noronha entfernt in den Atlantik. Lange war die Ursache unklar. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4000 Metern Tiefe geborgen. Unter den Opfern des Unglücksflugs AF 447 waren auch mehrere Deutsche. 2012 stellten Ermittler fest, dass die Crew mit der Lage überfordert war, nachdem die für die Geschwindigkeitsmessung genutzten Pitot-Sonden vereist waren. Eigentlich aber sei die Situation beherrschbar gewesen.

Die Untersuchungsrichter waren 2019 der Ansicht, dass der Unfall auf eine Kombination von Elementen zurückzuführen war, die noch nie vorgekommen ist, wie die französische Nachrichtenagentur AFP berichtete. Die Untersuchungen hätten nicht zur Feststellung eines schuldhaften Versagens von Airbus oder Air France geführt. Eine Entscheidung der Ermittlungsrichter des Berufungsgerichts soll nun Anfang März fallen.