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Rechtsprofessor äußert Verfassungsbedenken gegen Corona-Notbremse

MÜNSTER/DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Münsteraner Staatsrechtler Hinnerk Wißmann hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante bundesweite Corona-Notbremse. In einer juristischen Expertise im Auftrag der nordrhein-westfälischen FDP-Landtagsfraktion, die der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf vorliegt, kritisiert der Wissenschaftler "statisch angeordnete Eingriffe in die Bürgerrechte".

In seiner Ad-hoc-Stellungnahme warnt der Wissenschaftler: "Die weitreichendsten Beschränkungen von Bürgerrechten durch die Bundesregierung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland - mögliche Ausgangssperren für die gesamte Bevölkerung, Beschränkung der häuslichen Gemeinschaft - sollen nach 14 Monaten Pandemiebekämpfung in einem Schnellverfahren eingeführt werden".

Die Bundesregierung habe die aus seiner Sicht zweifelhafte Notwendigkeit in einer Formulierungshilfe zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit einer "panik-affinen Vorrede" begründet, kritisierte Wißmann.

Das Bundeskabinett hatte am Dienstag die Bundes-Notbremse auf den Weg gebracht. In allen Kreisen und Städten mit hohen Infektionswerten soll es künftig bundeseinheitliche Einschränkungen geben - unter anderem Ausgangssperren zwischen 21 und 5.00 Uhr. Dafür soll das Infektionsschutzgesetz geändert werden.

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Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind als Einspruchsgesetz formuliert, was es für den Bundesrat schwerer macht, es aufzuhalten oder noch zu verändern. Die Länderkammer müsste dazu den Vermittlungsausschuss anrufen. Dazu bräuchte es eine absolute Mehrheit.

Sollte das Gesetz dennoch im Bundesrat beraten werden, ist mit einer Enthaltung der CDU-FDP-Koalition Nordrhein-Westfalens zu rechnen. Die FDP will nicht für pauschale Ausgangssperren stimmen.