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Rechtsfrage: Darf meine Tasche an der Kasse kontrolliert werden?

Taschenkontrollen an der Kasse sind nicht ohne Weiteres möglich. (Symbolbild: Martin Leigh/Getty Images)
Taschenkontrollen an der Kasse sind nicht ohne Weiteres möglich. (Symbolbild: Martin Leigh/Getty Images)

“Öffnen Sie mal Ihre Tasche, bitte” – immer öfter werden Kunden an der Supermarktkasse vom Personal aufgefordert, ihre Tasche zu öffnen. Rechtlich ist das allerdings nicht erlaubt.

Gibt es keinen konkreten Verdacht auf Diebstahl, darf das Kassenpersonal nicht von Ihnen verlangen, den Inhalt der Tasche zu zeigen. Dies stellt nämlich einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. Sie dürfen also diese Aufforderung getrost ablehnen – und sich auch nicht davon irritieren lassen, wenn am Eingang des Supermarktes ein Schild darauf hinweist, dass Taschenkontrollen durchgeführt werden.

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Die Website “Verbraucherzentrale.de” rät dazu, auf das Verbot hinzuweisen. Sollte das Kassenpersonal auf die Kontrolle beharren, sollte man die Tasche zeigen und sich anschließend bei der Geschäftsführung beschweren. Wenn Sie sich weigern, die Tasche zu öffnen, kann Ihnen dennoch kein Hausverbot erteilt werden.

Wann eine Taschenkontrolle erlaubt ist

Bei Ladendiebstahl ist die Rechtslage etwas anders. (Symbolbild: GoodLifeStudio/Getty Images)
Bei Ladendiebstahl ist die Rechtslage etwas anders. (Symbolbild: GoodLifeStudio/Getty Images)

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Besteht ein konkreter Verdacht auf Ladendiebstahl, hat das Personal die Berechtigung, die Tasche zu durchsuchen. Dies geschieht allerdings nur, wenn der vermeintliche Dieb auf frischer Tat ertappt wird. Dann ist es dem Personal erlaubt, einen Ladendetektiv zu holen, der die Personalien des Täters aufnimmt und die Person gegebenenfalls so lange in Gewahrsam hält, bis die Polizei eintrifft. Auch Hausverbote sind in diesem Fall zulässig.

Taschen abgeben

Wozu die Geschäftsinhaber jedoch definitiv berechtigt sind, ist, von den Kunden zu verlangen, ihre Taschen abzugeben. Dafür muss aber die Möglichkeit gegeben sein, dass die Taschen entweder bewacht werden oder auch in Schließfächern aufbewahrt werden können. Kleinere Handtaschen mit persönlichen Gegenständen darf man aber in jedem Fall mitführen.

Werden Sie vom Personal ohne Grund und gegen Ihren Willen festgehalten, verstößt der Inhaber gegen das Gesetz. Hier ist es ratsam, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Dreister Dieb stopft sich eine Gitarre in die Hose und spaziert aus dem Geschäft: