Werbung
Deutsche Märkte schließen in 2 Stunden 7 Minuten
  • DAX

    17.835,92
    -190,66 (-1,06%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.929,86
    -54,62 (-1,10%)
     
  • Dow Jones 30

    37.735,11
    -248,13 (-0,65%)
     
  • Gold

    2.388,40
    +5,40 (+0,23%)
     
  • EUR/USD

    1,0633
    +0,0007 (+0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.326,96
    -2.924,74 (-4,70%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    85,06
    -0,35 (-0,41%)
     
  • MDAX

    26.044,88
    -402,26 (-1,52%)
     
  • TecDAX

    3.299,02
    -35,30 (-1,06%)
     
  • SDAX

    14.020,41
    -237,67 (-1,67%)
     
  • Nikkei 225

    38.471,20
    -761,60 (-1,94%)
     
  • FTSE 100

    7.847,77
    -117,76 (-1,48%)
     
  • CAC 40

    7.952,77
    -92,34 (-1,15%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.885,02
    -290,08 (-1,79%)
     

Rechtsfrage: Darf ich mit Kollegen über mein Gehalt sprechen?

Unter Kollegen wird gerne getuschelt – das Gehalt ist allerdings eher ein Tabu. (Symbolbild: skynesher/Getty Images)
Unter Kollegen wird gerne getuschelt – das Gehalt ist allerdings eher ein Tabu. (Symbolbild: skynesher/Getty Images)

“Und wie viel verdienst du so?” – ob Sie mit Ihren Arbeitskollegen über Ihr Gehalt sprechen dürfen, hängt von einigen vertraglichen Gegebenheiten und Umständen ab.

Das Gehalt ist unter Kollegen oft ein absolutes Tabuthema. Egal, wie gut sich die Mitarbeiter untereinander verstehen, beim Thema Bezahlung können Gespräche leicht unangenehm werden. Schließlich erfährt niemand gerne, dass der Kollege für die gleiche Arbeit mehr verdient als man selbst – das kann die Motivation am Arbeitsplatz durchaus negativ beeinträchtigen. Aber abseits davon stellt sich auch die Frage: Ist es überhaupt legal, offen mit seinen Kollegen über das Gehalt zu sprechen? Und kann der Chef diesem Gespräch einen Riegel vorschieben?

Vertragliche Vereinbarung

Ob man rein theoretisch mit den Kollegen über das eigene Gehalt plaudern darf, hängt von dem jeweiligen Arbeitsvertrag ab. Steht in diesem eine spezielle Verschwiegenheitsklausel, sollte man generell eher vorsichtig sein und die Situation noch einmal prüfen.

WERBUNG

• Rechtsfrage: Darf man als Angestellter einen Nebenjob ausüben?

Sollte der eigene Arbeitsvertrag aber nur eine allgemeine Verschwiegenheitsklausel zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen beinhalten, sollte es in der Regel kein Problem sein, sich mit Kollegen über das Gehalt auszutauschen. Laut eines Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich bei diesen Informationen nämlich nicht um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse.

Aber auch eine Verschwiegenheitsklausel, in der Sie explizit aufgefordert werden, nicht über Ihr Gehalt zu sprechen, heißt de facto noch nicht, dass Ihnen die Hände gebunden sind. Das Landesgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied schon 2009, dass eine solche Klausel unwirksam ist, da sie einen Nachteil für den Arbeitnehmer darstellt. Außerdem sei ein Gespräch die einzige Möglichkeit festzustellen, ob der Gleichbehandlungsgrundsatz vom Arbeitgeber eingehalten wird. Des Weiteren verstößt diese Vereinbarung gegen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit.

Man sollte sich seinen Arbeitsvertrag genau ansehen, bevor man seine Gehaltsinformationen weitergibt. (Symbolbild: Don Klumpp/Getty Images)
Man sollte sich seinen Arbeitsvertrag genau ansehen, bevor man seine Gehaltsinformationen weitergibt. (Symbolbild: Don Klumpp/Getty Images)

Entgelttransparenzgesetz

Seit Juli 2017 gilt in Deutschland das sogenannte Entgelttransparenzgesetz. Arbeitnehmer haben einen Anspruch, Auskunft zu bekommen, wie hoch das Gehalt von Kollegen in vergleichbaren Positionen ist. Das Gesetz soll den Gender Pay Gap, also die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen in gleichen Positionen, bekämpfen.

Allerdings ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, alle Gehälter offen zu legen – zudem gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen, um einen Anspruch auf eine derartige Auskunft zu haben. Zum Beispiel muss das Unternehmen über 200 Mitarbeiter haben und es mindestens sechs Mitarbeiter des jeweils anderen Geschlechts in ähnlichen Positionen geben.

Ausnahmen

Es gibt allerdings definitiv Mitarbeiter eines Unternehmens, die keineswegs über ihre Entlohnung sprechen dürfen: Mitarbeiter der Personalabteilung unterliegen dem Datengeheimnis von § 5 BDSG. Ein Zuwiderhandeln kann Konsequenzen von einer Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen haben.

Die Geheimhaltungspflicht gilt auch dann, wenn die jeweiligen Gehaltsdaten eine Wettbewerbsrelevanz haben – zum Beispiel, wenn einem die Weitergabe der Informationen einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Fazit

Überlegen Sie es sich also lieber genau, ob und mit wem Sie über Ihr Gehalt sprechen wollen – und wie Ihre vertraglichen Verpflichtungen diesbezüglich aussehen. Eine Auskunftspflicht haben Sie als Arbeitnehmer andererseits keineswegs.

Eine Lehrerin, die in Louisiana die geplante Gehaltserhöhung des Bezirksdirektors kritisierte, wurde in Handschellen abgeführt: